E&W 1/2022
Mitbestimmung in Bildungseinrichtungen
Mitbestimmung im Betrieb ist gelebte Demokratie in der Arbeitswelt - und gerade in Umbruchphasen essenziell. Die E&W berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, wie es derzeit um Mitsprache auf Augenhöhe in Bildungseinrichtungen bestellt ist.
Personalräte sind ein wichtiges Instrument der betrieblichen Mitbestimmung. Die Interessenvertretung macht sich für die Durchsetzung der Rechte der Kolleginnen und Kollegen etwa an Kitas, Schulen und in der Sozialen Arbeit stark. Die GEW stellt ihre Arbeit vor.
Auch Schülerinnen und Schüler sollten über ihr Lernen mitbestimmen dürfen, so steht es in den Schulgesetzen. Der Normalzustand ist das allerdings (noch) nicht. Es fehlt an verbreiteter Praxis und Zeit. Ebenso eingeschränkt sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten der fast drei Millionen Menschen, die in Deutschland eine Hochschule besuchen.
An Volkshochschulen (VHS), an denen Dozentinnen und Dozenten meist freiberuflich arbeiten, zeigen Beispiele aus der Praxis: Mitbestimmung ist möglich, wenn sich engagierte Lehrkräfte zusammenschließen.
Die Zukunft der Arbeitswelt sollte mehr Mitbestimmung vorsehen, wenn sie für möglichst viele gut werden soll, fordert Johanna Wenckebach, Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Auch GEW-Vorstandsmitglied Daniel Merbitz betont, Mitbestimmungsstandards in Deutschland stünden unter Druck.
Derweil feierte das Musterbeispiel demokratischer Unternehmensführung: die Montanmitbestimmung, 2021 ihren 70. Geburtstag. Anlass für die Hans-Böckler-Stiftung (HBS), mit einer Kampagne mehr Mitbestimmung in Deutschlands Firmen zu fordern.
Weitere Themen der Januarausgabe der „E&W“:
- Dienstgeräte in der Schule: Keine Angst vor Haftung!
- Tarifrunde TV-L 2021: Kompromiss in Pandemiezeiten
- Ampelkoalitionsvertrag: Mehr Bildung wagen!
- Föderalismus: Es braucht jetzt Veränderungen!
- DGB-Studie: Homeoffice – nicht für alle
- „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“: Angriffe von rechts
- Studie zu Kopfnoten: Viel Lärm um nichts
- Lieferkettengesetz: Verhindern, verzögern, verwässern