Debatte um „Neutralität“ im Klassenzimmer
Lehrkräfte müssen nicht neutral sein
Lehrkräfte haben in Deutschland die gesetzliche Pflicht, Schüler*innen demokratische Werte wie Menschenrechte und Toleranz zu vermitteln – sie müssen nicht politisch neutral sein. Doch dieser Irrglaube hält sich hartnäckig. Ein Faktencheck.
Ein Irrglaube hält sich hartnäckig in Debatten rund um die Themen im Klassenzimmer: politische Neutralität. Viele rechte Influencer*innen versuchen in den sozialen Medien immer wieder über ein für Lehrerinnen und Lehrer vermeintlich geltendes Gebot der Neutralität, die kritische Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus im Unterricht zu verhindern. Dabei müssen Lehrkräfte gar nicht politisch neutral sein – im Gegenteil.
„Es ist ihre (...) Aufgabe, Schüler*innen demokratische Werte wie Menschenrechte und Toleranz zu vermitteln.“ (Andreas Keller)
„Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland müssen nicht politisch neutral sein. Es ist ihre durch das Grundgesetz und die Landesschulgesetze festgelegte Aufgabe, Schüler*innen demokratische Werte wie Menschenrechte und Toleranz zu vermitteln“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der GEW, Andreas Keller.
Eine strikte Neutralität könne wichtige Diskussionen verhindern und die Bildung der Schüler*innen beeinträchtigen, da politische Themen zur Entwicklung der Schüler*innen beitragen, erklärt der GEW-Vize. „Es ist daher entscheidend, dass Lehrkräfte in der Demokratieerziehung politische Werte vermitteln, um Schüler*innen auf eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft vorzubereiten.“
Demokratieerziehung als Gebot
Die Demokratieerziehung ist in den Landesschulgesetzen aller 16 Bundesländer in Deutschland fest verankert. Diese Gesetze verpflichten die Schulen, dass Lehrkräfte im Unterricht demokratische Werte wie Menschenrechte, Toleranz, Meinungsfreiheit und politische Partizipation vermitteln müssen.
Die Demokratieerziehung ist ein zentraler Bestandteil des Bildungsauftrags des Staates und zielt darauf ab, Schüler*innen zu mündigen Bürger*innen heranzubilden, die sich aktiv in die Gesellschaft einbringen können. Durch die Verankerung der Demokratieerziehung in den Landesschulgesetzen wird sichergestellt, dass Schulen einen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Grundwerte leisten und Schüler*innen auf eine aktive Teilhabe am demokratischen Leben vorbereiten.
„Die AfD ist eine Partei mit verfassungsfeindlichen Tendenzen. Das dürfen und sollen Lehrerinnen und Lehrer auch im Klassenraum so sagen.“ (Maike Finnern)
Wenn es in der Schule um politische Konflikte geht, müssen sich Lehrkräfte also nicht neutral verhalten. Gerade bei schwierigen Themen ist es wichtig, alle Perspektiven zu beleuchten, gleichzeitig aber eine klare Haltung gegen Antisemitismus und Rassismus, Gewaltverherrlichung und menschenverachtende Äußerungen zu zeigen. Das gilt auch für die Thematisierung der AfD im Unterricht. Maike Finnern, die Vorsitzende der GEW, hatte Lehrkräfte im Interview mit der Stuttgarter Zeitung dazu aufgerufen, sich mit der AfD im Unterricht zu beschäftigen. „Die AfD ist eine Partei mit verfassungsfeindlichen Tendenzen. Das dürfen und sollen Lehrerinnen und Lehrer auch im Klassenraum so sagen“, sagte Finnern. „Am besten tun sie das, indem sie konkrete Aussagen und Vorgänge analysieren und mit den Schülerinnen und Schülern besprechen.“
Das hat der Beutelsbacher Konsens damit zu tun
Demokratiebildung ist zentraler Bestandteil des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Die Landesschulgesetze beschreiben die Ziele. Lehrkräfte sollen demokratische Werte wie Würde und Gleichheit aller Menschen, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität vermitteln.
Wenn es in der Schule um politische Bildung geht, müssen sich Lehrkräfte nicht neutral verhalten. Es ist wichtig, verschiedene Blickwinkel zu beleuchten. Lehrkräfte sollen auf Basis des Grundgesetzes eine klare Haltung zum Beispiel gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Gewaltverherrlichung und menschenverachtende Aussagen zeigen.
Oft fällt das Stichwort ’Beutelsbacher Konsens’. Er ist ein in den 1970er-Jahren formulierter Minimalkonsens für den Politikunterricht in Deutschland. Er darf nicht mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot des Staates verwechselt werden. Der Konsens formuliert drei zentrale didaktische Prinzipien politischer Bildung: das Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbot, das Kontroversitätsgebot sowie das Ziel, dass Schüler*innen zur politischen Teilhabe befähigt werden sollen. Lehrkräfte dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken, diese aber nicht als allgemeingültig darstellen. Kontroverse Themen müssen multiperspektivisch behandelt werden.
1. Überwältigungsverbot
Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.
2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.
Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.
3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,
sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erhobene Vorwurf einer „Rückkehr zur Formalität“, um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.
Demos gegen Rechts
Die Aufklärung über Rechtsextremismus im Klassenzimmer ist ein Bildungsauftrag der Lehrkräfte. Doch wie steht es mit der Teilnahme an Demonstrationen gegen Rechtsextremismus? In den sozialen Medien wird der GEW oft die Frage gestellt: „Darf ich als angestellte oder verbeamtete Lehrkraft überhaupt an Demos gegen Rechtsextremismus teilnehmen?“ Viele Lehrkräfte haben die Befürchtung, sie könnten Ärger mit ihrem Dienstherrn bekommen, wenn sie auf Demos gegen Rechtsextremismus gehen. Doch das stimmt nicht. „Lehrkräfte haben eine besondere Verantwortung, sich für Demokratie und Vielfalt stark zu machen – auch abseits der Schule,“ erklärte Andreas Keller. Dazu gehöre selbstverständlich auch die Teilnahme an Demos für die Demokratie und gegen Rechtsextremismus.