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Aus- und Weiterbildungsgesetz in Kraft getreten

Nachbesserung nötig

Am 1. April 2024 sind die ersten Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft getreten. Trotz einiger Verbesserungen sieht die GEW Nachholbedarf.

Ab April 2024 fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument. Außerdem kann die Einstiegsqualifizierung nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Die GEW lobt die weitere Möglichkeit von berufsorientierenden Kurzpraktika und den Mobilitätszuschuss, sieht aber auch Probleme. Ralf Becker, GEW-Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, erklärt: „Es ist kein gutes Zeichen, dass die Bildungszeit, die es Beschäftigten ermöglicht, Weiterbildungsförderung eigenständig zu beantragen, aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. Hier gibt es noch Nachholbedarf.“

Neu ab 1. August 2024: Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Berufsausbildung

Ab August 2024 ändert sich für Förderberechtigte der Anspruch auf außerbetriebliche Berufsausbildung, sofern sie angemessene Bewerbungsbemühungen nachweisen und Berufsberatungsangebote wahrgenommen haben. Trotz dieser Fortschritte sind aus Sicht der GEW weitere Maßnahmen erforderlich. Die nach wie vor begrenzte Anzahl an Plätzen für Ausbildungsinteressierte und die fehlende Umlagefinanzierung für Betriebe sieht GEW-Berufsbildungsexperte Becker kritisch: „Die neue Regelung zur sogenannten Ausbildungsgarantie gilt leider nur in unterversorgten Agenturbezirken. Es sind gerade mal 7.000 Plätze für über 250.000 Jugendliche vorgesehen, die sich für eine Ausbildung interessieren und keinen Platz bekommen haben. Das sind viel zu wenige!“

Zudem fordert die GEW eine Umlagefinanzierung. Betriebe die nicht oder zu wenig ausbilden, sollen an den Kosten der beruflichen Ausbildung beteiligt werden. Insgesamt wird das Gesetz aber trotzdem als ein positiver Schritt in Richtung einer verbesserten Aus- und Weiterbildungsförderung betrachtet, auch wenn weiterhin Bedarf an umfassenderen Lösungen, um die Bildungs- und Arbeitsmarktchancen für alle zu verbessern, besteht.