Zum Inhalt springen

Gastkommentar

Mehr Mitbestimmung nötig!

Nur noch 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe hatten 2019 einen Betriebsrat, nur 40 Prozent der Arbeitnehmenden in Deutschland haben eine betriebliche Interessenvertretung an ihrer Seite. Das sind viel zu wenige!

Johanna Wenckebach (Foto: Franziska Schäfer/HSI)

Seit dem 18. Juni 2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft, das nach mehreren Monaten schwieriger Verhandlungen zwischen Union und SPD im Mai 2021 im Bundestag beschlossen wurde. Damit erhält das Betriebsverfassungsgesetz eine neue Fassung. Davor wurden die gesetzlichen Regeln der betrieblichen Mitbestimmung jahrzehntelang nicht reformiert – allen Veränderungen der Arbeitswelt und den neuen Herausforderungen für die betriebliche Mitbestimmung durch Globalisierung, Digitalisierung und Transformation der Wirtschaft zum Trotz. Die Reform ist allerdings nur ein erster Schritt. Die neue Bundesregierung, die einen „Aufbruch wagen“ will, hat sich eine „Weiterentwicklung“ der betrieblichen Mitbestimmung vorgenommen – was das genau heißt, lässt der Koalitionsvertrag allerdings offen.

Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern

Unter Verweis auf Studien der Hans-Böckler-Stiftung zu schwindender Interessenvertretung und Bekämpfung von -Betriebsratsgründungen – bis hin zu illegalen Methoden des sogenannten Union Busting – hatte der Gesetzentwurf der alten Bundesregierung vor allem das Ziel, die Gründung und Wahl von Betriebsräten zu erleichtern. Nur noch 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe hatten 2019 einen Betriebsrat, nur 40 Prozent der Arbeitnehmenden in Deutschland haben eine betriebliche Interessenvertretung an ihrer Seite. Das sind viel zu wenige!

Neue Technik, etwa KI, wird die Arbeitswelt und viele Berufsbilder in den nächsten Jahren massiv verändern.

Aber nicht nur Betriebsratsgründungen müssen erleichtert werden. Es braucht auch mehr Mitbestimmungsrechte. Hier gelang der letzte große Wurf 1972 – Globalisierung kam erst später, und „künstliche Intelligenz“ (KI) war damals science fiction! Neue Technik, etwa KI, wird die Arbeitswelt und viele Berufsbilder in den nächsten Jahren massiv verändern. Unternehmen setzen auf die Bereitschaft von Beschäftigten jeden Alters, an Veränderungen teilzuhaben, auf Gewohntes und Eingespieltes zu verzichten, sich zu verändern und Neues zu erlernen.

Aber es ist kein Automatismus, dass das, was gerne als „New Work“ diskutiert wird, auch bessere Arbeit bedeutet. Betriebsräte stellen sicher, dass die Interessen der Beschäftigten nicht unter die Räder kommen. Dazu brauchen sie einen passenden rechtlichen Rahmen.

Mitbestimmung ist krisenfest

Der Gesetzgeber hat mit der jüngsten Reform zwar anerkannt, dass das Mitbestimmungsrecht reformiert werden muss, wenn Betriebsräte zur Mitgestaltung der digitalisierten Arbeitswelt ermächtigt werden sollen. Mit besseren Handlungsmöglichkeiten bei Qualifizierung und Weiterbildung, mobiler Arbeit sowie beim Einsatz von KI im Betrieb geht die Reform zentrale Handlungsfelder für Modernisierungen an. Allerdings viel zu zaghaft. Vor dem Hintergrund von Entgrenzung und Verdichtung durch Digitalisierung, aber auch von drohendem Personalabbau durch Transformation nimmt die Personalplanung eine entscheidende Rolle ein. Es geht um große Verteilungsfragen, aber auch Gesundheits- und Datenschutz.

Während der Pandemie hat sich die Mitbestimmung als krisenfest erwiesen. Betriebsvereinbarungen zur mobilen Arbeit zum Beispiel gab es dort häufig schon, Kurzarbeit konnte in routinierten Abläufen eingeführt werden und Betriebsräte standen als Ansprechpartnerinnen und -partner für Beschäftigte zur Verfügung.

Mitsprache auf Augenhöhe ist gerade in großen Umbruchphasen essenziell.

Mitbestimmung im Betrieb ist gelebte Demokratie in der -Arbeitswelt. Aus der arbeitsrechtlichen Perspektive ist sie unerlässlich, um individuelle Beschäftigtenrechte durchzusetzen, Arbeitsplätze zu sichern und die Transformation in den Betrieben im Interesse der Beschäftigten zu gestalten. Mitsprache auf Augenhöhe ist gerade in großen Umbruchphasen essenziell. Die Zukunft der Arbeitswelt sollte mehr Mitbestimmung vorsehen, wenn sie für möglichst viele gut werden soll. Das zu wagen, wäre ein echter Aufbruch!