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Redaktionelle Hinweise

Verwendung des Begriffs "Flüchtling"

Begriffe wie "Flüchtling" und "Flüchtlingskind" sind aus verschiedenen Gründen umstritten. Gebildet wird das Wort "Flüchtling" aus dem Verb "flüchten" und dem Suffix "-ling", dadurch kann es etwas abschätzig klingen. Begriffe wie "Eindringling" oder "Emporkömmling" werden auf dieselbe Weise gebildet und sind negativ konnotiert, andere wie Prüfling, Lehrling oder Sträfling hingegen sind nicht negativ konnotiert.¹ Damit alle Interessierten Informationen auf dem Online-Auftritt der GEW finden, haben wir uns dennoch dazu entschieden, diese Begriffe zu verwenden, da sie Teil des Sprachgebrauches und z.T. auch Teil des DUDEN sind. Wir unterstützen damit Nutzerinnen und Nutzer, die nach Begriffen wie z.B. "Flüchtling" oder "Flüchtlingskind" suchen, um Informationen zu finden. Nicht zuletzt spielt auch die Auffindbarkeit von Inhalten der GEW über Suchmaschinen eine Rolle. Die meisten Nutzerinnen und Nutzer erreichen den Online-Auftritt der GEW über Suchmaschinen mit o.g. Suchbegriffen. Wann immer es jedoch möglich und sinnvoll ist, benutzen wir aus o.g. Gründen den Begriff "Geflüchtete".

Wir meinen mit dem Wort "Flüchtling" alle Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind. Auch wenn man in der offiziellen Amtssprache erst als Flüchtling gilt, wenn der Asylantrag erfolgreich war und man Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten hat (Synonym: "anerkannter Flüchtling").²

¹Quelle: Wikipedia / Gesellschaft für deutsche Sprache

²Quelle: Mediendienst Integration

Deine GEW-Online-Redaktion