
FRÖBEL: Neue Eingruppierungen ab 1. März 2018
02.03.2018
Nach der Einigung auf neue Eingruppierungsvorschriften in den Bereichen T und V des Haustarifvertrags FRÖBEL sind die Änderungstarifverträge unterzeichnet worden. Die neuen Regelungen treten zum 1. März in Kraft.