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Pädagogik und Digitalisierung

Nach Alternativen suchen

Schulcloud und Lernmanagement-System, Google und Moodle, IServ und itslearning - und wie steht es um den Datenschutz bei den digitalen Helfern für Fernunterricht und kollaboratives Arbeiten in der Schule? Drei GEW-Fachleute sorgen für Orientierung.

Für den Einsatz einer Lernplattform im Unterricht braucht es eine Schulcloud, ein Lernmanagementsystem und ein Videokonferenzprogramm. (Foto: mauritius images/Luminis/Alamy)

Die Begriffe 

Eine Cloud im engeren Sinn ist ein externer Computer, der große Mengen Daten speichert. Schulcloud-Angebote sind oft mit Lernmanagement-Systemen (LMS) verbunden. LMS ermöglichen, Unterrichtsmaterial via Internet hochzuladen. Sie erlauben ferner, interaktive Aufgaben wie Lückentexte oder Multiple-Choice-Aufgaben zu verteilen und auszuwerten. „Ein LMS umfasst aber nicht automatisch die Möglichkeit zu kollaborativem Arbeiten“, betont David Warneck, Leiter des Arbeitskreises Digitalisierung der GEW Baden-Württemberg. Auch ein Videokonferenzprogramm sei nicht unbedingt enthalten. Erst wenn all diese digitalen Anwendungen zusammenkommen, könne man von „Lernplattform“ sprechen. Bekannte Anbieter von LMS oder Lernplattformen sind Google, Microsoft (beide USA), Moodle (Australien), IServ (Deutschland) oder itslearning (Norwegen).

Sollten Schulen auf Cloud-Angebote von Google, Microsoft und Apple verzichten?

Dies fordert der Bielefelder Datenschutz-Verein digitalcourage. Begründung: Den großen IT-Konzernen gehe es vor allem darum, Schülerdaten zu sammeln. „Zu pauschal und zu undifferenziert“, urteilt Klaus Keßler von der AG Digitalisierung der GEW Nordrhein-Westfalen. Die Bundesländer sollten mit den US-Firmen verhandeln, schlägt Warneck vor. Wenn diese gewährleisteten, dass die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werde und es zu einer vertraglichen Regelung komme, „wäre auch ein Einsatz solcher Dienste möglich“. Datenschutzkonform sei, wenn der Server in Deutschland stehe. Auch dürften Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Ziel sollte laut Warneck jedoch sein, den Schulen auch Alternativen zu den großen US-Firmen anzubieten: „Das kann Moodle als LMS sein, BigBlueButton als Videokonferenztool oder Threema als Messengerdienst.“

Sollte die Software der Lernplattform Open Source sein?

Auch Programmierer, die nicht für den Anbieter tätig sind, hätten dann die Möglichkeit, die Software weiterzuentwickeln. „Ein klares Nein“, antwortet Keßler. Wichtig sei, „dass für die Software ein leistungsfähiger externer Support zur Verfügung steht“. In München, so Keßler, sei ein Open-Source-Großprojekt erst kürzlich gescheitert. Warneck hingegen äußert sich pro Open Source: „Weil damit Funktionen und Verfahren, zum Beispiel im Bereich Datenverarbeitung, nachvollziehbar sind.“ Das schaffe Transparenz. Auch seien viele Open-Source-Anwendungen auf Datensparsamkeit angelegt. Zugunsten von Open Source äußert sich auch Uli Härtel vom GEW-Landesverband Sachsen-Anhalt. Derlei Systeme ließen sich „an zielgruppenspezifische Bedürfnisse“ anpassen, so Härtel. Die Software laufe zudem auf Computern, „die nicht üppig ausgestattet sein müssen“. Das senke die Anschaffungs- und Folgekosten für digitale Endgeräte. Davon könnten auch Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Familien profitieren.

Landesweite Lösungen oder jeder Schulträger für sich?

Härtel schlägt vor, dass jedes Bundesland eine einheitliche Lernplattform anbietet. Vorteile: „Beim Wechsel zu weiterführenden Schulen ist das System bekannt.“ Dies gelte auch bei Umzug innerhalb eines Bundeslandes. Zudem sei eine „einheitliche Wartung und Erweiterung möglich“. Ein landesweites Angebot gewährleiste in der Regel „eine rechtssichere Nutzung“, so Warneck. In diesem Fall habe das Land die Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen. Der bürokratische Aufwand für die einzelne Schule falle „deutlich geringer“ aus. Landesweite Angebote seien zudem in der Regel für die Schulen kostenlos. Es gebe eine Lizenz, die von allen Schulen genutzt werden könne.