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Wie Beamtinnen und Beamte bei Streiks helfen können

Die GEW fordert, das Ergebnis der laufenden Tarifrunde auch auf die Besoldung zu übertragen. Beamtinnen und Beamten wird aber das Streikrecht verwehrt. Doch es gibt auch andere Wege, wie sie jetzt bei Streiks helfen können.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwar entschieden, dass die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sich an den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst orientieren soll. Allerdings dürfen laut BVerfG Beamtinnen und Beamte nicht streiken, sondern nur ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen. Die GEW setzt sich weiterhin dafür ein, das Menschenrecht auf Streik auch für beamtete Lehrkräfte in Deutschland durchzusetzen. Doch auch ohne selbst zu streiken hast du einige Möglichkeiten, wie du als Beamtin oder Beamter jetzt bei den Warnstreiks helfen kannst:

Zur Streikkundgebung gehen!

Jeder Warnstreik mündet in eine öffentliche Streikkundgebung. An dieser kann jede Person teilnehmen – auch beamtete Lehrerinnen und Lehrer. Auch Versorgungsempfängerinnen und -empfänger können zu den Kundgebungen gehen, kein Stundenplan hindert sie daran. Je mehr Personen an Streikkundgebungen teilnehmen, desto größer wird das öffentliche Echo und desto mehr Druck kann die GEW bei den Tarifverhandlungen machen. Also: Komm zur Streikkundgebung und bring viele Kolleginnen und Kollegen mit!

Vertretung verweigern!

Wenn die GEW ihre angestellten Mitglieder zum Streik aufruft, fallen sie für die Unterrichtsplanung in der Schule aus. Damit der Streik nicht an Bedeutung verliert, können Beamtinnen und Beamte die Vertretung der streikenden Lehrerinnen und Lehrer verweigern. Zeige dich solidarisch und sprich ganz offen im Kollegium und gegenüber der Schulleitung an, dass streikende Kolleginnen und Kollegen nicht vertreten werden müssen. Es ist sogar höchstrichterlich verboten, Beamtinnen und Beamte als Streikbrecher einzusetzen! 

Beamteneinsatz zum Streikbruch ist rechtswidrig

Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ist verfassungswidrig, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird. Das hat schon 1993 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ordnet die Schulleitung an, dass der/die Beamte/Beamtin Vertretungsunterricht für einen streikenden Kollegen geben soll, ist dies nicht zulässig. Beamtinnen und Beamte, denen eine entsprechende Vertretungstätigkeit zugewiesen wurde, können ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung geltend machen. Das nennt man Remonstration. Das gilt natürlich auch für Schulleiterinnen und Schulleiter, wenn sie eine entsprechende Anordnung der vorgesetzten Dienststelle bekommen.

Streikende Kolleginnen und Kollegen verteidigen!

Die angestellten Lehrerinnen und Lehrer streiken, der Unterricht fällt aus, die Schulkonferenz kann nicht tagen, die Eltern bekommen keinen Termin für ein Gespräch: ein Streik kann einige Konsequenzen im Schulablauf nach sich ziehen. Da kommt es schnell zu Ärger und Vorwürfen von Eltern oder der Schulleitung. Lasse deine angestellten Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen, sondern unterstütze sie gegen Vorwürfe von Eltern, der Öffentlichkeit oder der Schulleitung!

Frage deinen GEW Landesverband!

Die GEW Landesverbände rufen ihre Mitglieder direkt zum Streik auf. Wenn du helfen willst, frage einfach deinen GEW Landesverband, wie du dich einbringen kannst. Neben den hier genannten Vorschlägen hast du viele weitere Möglichkeiten, dich während eines Streiks zu engagieren.