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Wie funktionieren Tarifverhandlungen?

Wenn Gewerkschaften eine angemessenere Bezahlung oder bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten durchsetzen wollen, ist ein Streik erst das letzte Mittel, die gesetzten Ziele zu erreichen. Was passiert eigentlich vorher?

Alles beginnt mit der Kündigung eines bestehenden Tarifvertrages oder der Aufnahme von Verhandlungen über etwas, das bisher nicht in einem Tarifvertrag geregelt ist, z.B. Teilzeitmodelle. Die Verhandlungen werden oft von Warnstreiks begleitet, um Druck aufzubauen. Warnstreiks sind räumlich und zeitlich eng begrenzt. Sie erfordern noch keine Urabstimmung, aber einen Streikaufruf der zuständigen Gewerkschaft. Meist gelingt es in mehreren Verhandlungsrunden, ein Ergebnis zu erzielen, so dass ein unbefristeter Streik vermieden werden kann. Kommt es hingegen nicht zu einer Einigung, erklären die zuständigen Gewerkschaftsgremien die Verhandlungen für gescheitert. Vor einem Streik erfolgen also mehrere Verfahrensschritte.

Kündigung des Tarifvertrages

Wenn eine Tarifvertragspartei Änderungen eines Tarifvertrages anstrebt, kündigt sie diesen. Bei Entgelttarifverträgen geschieht dies in aller Regel nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit durch die zuständigen Gewerkschaften. Aber auch von Arbeitgeberseite werden Tarifverträge gekündigt, z.B. wenn Vereinbarungen über Betriebsrenten verändert (und in aller Regel verschlechtert) werden sollen.

Aufnahme von Tarifverhandlungen

Nach der Kündigung des Tarifvertrages setzen sich die Tarifvertragsparteien an den Verhandlungstisch und versuchen, sich über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages zu einigen. Dies wird häufig durch Warnstreiks und andere öffentlichkeitswirksame Aktionen begleitet.

Warnstreik

Warnstreiks sind räumlich und zeitlich eng begrenzt. Sie erfordern noch keine Urabstimmung, aber einen Streikaufruf der zuständigen Gewerkschaft. Im Rahmen der sogenannten neuen Beweglichkeit sind kurzfristige Warnstreiks bereits während des Laufs von Tarifverhandlungen zulässig, dürfen aber nicht zu rechtswidrigen Aktionen führen. Durch große Beteiligung an Warnstreiks soll den Arbeitgebern deutlich gemacht werden, dass die Beschäftigten bereit sind, sich zur Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen auch an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen.

Scheitern von Tarifverhandlungen

Wenn die Verhandlungen festgefahren sind, kann eine der Tarifvertragsparteien das Scheitern der Verhandlungen erklären. In dieser Situation kann die Gewerkschaft durch einen unbefristeten Streik Druck auf die Arbeitgeber ausüben. Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Schlichtungsvereinbarung getroffen haben, kann auch die Schlichtung angerufen werden. Eine solche Schlichtungsvereinbarung kann auch innerhalb der Verhandlungen getroffen werden.

Urabstimmung

Ein Erzwingungsstreik, also ein unbefristeter Streik, ist das letzte Mittel und die schärfste Waffe der Gewerkschaften in einem Tarifkonflikt. Deshalb muss gewährleistet sein, dass er von der Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder getragen wird. Um dies sicher zu stellen, geht einem Streik eine Urabstimmung voraus, bei der die Mitglieder gefragt werden, ob sie bereit sind, für die von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen die Arbeit niederzulegen. Die Urabstimmung kann, je nach regionalen Gegebenheiten, im Gewerkschaftshaus oder anderen Räumlichkeiten stattfinden oder sie kann per Brief schriftlich erfolgen. Wenn mindestens 75 Prozent der Abstimmenden eine Arbeitsniederlegung befürworten, können die Gewerkschaften zu einem Streik aufrufen.

Streik

Die Gewerkschaften und ihre Arbeitskampf-Leitungen entscheiden darüber, in welchen Regionen welche Arbeitnehmergruppen aufgerufen werden, die Arbeit niederzulegen. Entsprechend diesem Streikaufruf sind dann die betroffenen Beschäftigten aufgefordert, die Arbeit ruhen zu lassen.

Wiederaufnahme der Verhandlungen

Die Tarifverhandlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden. Auch in dieser Zeit kann der Streik fortgesetzt werden.

Beendigung des Streiks

Zur Beendigung des Streiks werden die Gewerkschaftsmitglieder wiederum aufgefordert, per Urabstimmung zu erklären, ob sie mit dem erzielten Verhandlungsergebnis einverstanden sind. Der Streik wird nur dann fortgesetzt, wenn mindestens 75 Prozent der Abstimmenden dies für notwendig halten. Der Streik kann aber auch durch eine entsprechende Beschlussfassung der Gewerkschaft beendet werden.