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Beamtenstreik

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 14. Dezember 2023 das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte bestätigt. Die GEW hatte dagegen geklagt, dass verbeamtete Lehrkräfte ihre Interessen - etwa mit Blick auf Arbeitsbedingungen und Besoldung - in Deutschland nicht auch mit Arbeitsniederlegungen vertreten dürfen.

Worum geht es?

Am 1. März 2023 waren die Prozessvertretungen der beschwerdeführenden GEW-Mitglieder sowie der Bundesrepublik Deutschland zur mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geladen. Dabei ging es um die Frage: Müssen Beamtinnen und Beamte ein Streikrecht erhalten? Die GEW sagt: „Ja“. Die Bundesrepublik sagt: „Nein“ – gestützt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2018. Das BVerfG kam damals zu dem Schluss: Beamtinnen und Beamte dürfen auch weiterhin nicht streiken. Der EGMR hat das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte am 14. Dezember 2023 in seinem Urteil bestätigt.

Die Frage „Darf man Beamten das Recht auf Kollektivverhandlungen und Streik verwehren?“ wird aber in allen demokratischen Staaten selbstverständlich mit „nein“ beantwortet – nur in Deutschland nicht! Hier lebt im Beamtenrecht die obrigkeitsstaatliche Fiktion fort, wonach der fürsorgliche Dienstherr seine Beamten so gut versorgt, dass ein gleichberechtigtes Aushandeln der Beschäftigungsbedingungen überflüssig wird. Die GEW sagt, das ist nicht mehr zeitgemäß.

Die GEW geht – wie das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht – davon aus, dass es ein Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen gibt. Teil dieses Menschenrechts ist das Recht, auch den Arbeitskampf als letztes Mittel anzuwenden. Als Menschenrecht wohnt es dem Menschsein inne und darf nur unter sehr eng umgrenzten Bedingungen eingeschränkt werden.

Die GEW fordert gemeinsam mit dem DGB die vollen Koalitionsrechte auch für Beamtinnen und Beamte. Seit den 1970er Jahren hat es immer wieder Streikaufrufe der Bildungsgewerkschaft an Beamtinnen und Beamte gegeben. In den vergangenen zehn Jahren sind rund 10.000 verbeamtete Lehrkräfte in verschiedenen Bundesländern Streikaufrufen der GEW gefolgt, meist als „Warnstreik“ für einige Unterrichtsstunden.

Die Chronologie der Klagen zum Beamtenstreikrecht