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Pläne für 27. BAföG-Novelle

Überfällige Korrekturen - aber eine echte Reform steht noch aus

Die Bundesbildungsministerin hat einen Entwurf für eine BAföG-Novelle zum Wintersemester 2022/23 vorgelegt. Die GEW kritisiert: Einige richtige Stellschrauben angefasst, aber nicht weit genug gedreht.

Nach der Ankündigung der Ampel-Koalition, das BAföG zu reformieren, hat das Bundesbildungsministerium nun einen Änderungsentwurf vorgelegt. Demnach sollen die sogenannten Bedarfssätze um fünf Prozent und die Freibeträge um 20 Prozent angehoben werden. GEW-Vize Andreas Keller begrüßte, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) noch in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit die Initiative für eine BAföG-Novelle ergriffen habe. Er zeigte sich dennoch enttäuscht über die Inhalte des Gesetzentwurfs.

„Damit können weder die Preissteigerungen aufgefangen noch die Versäumnisse der Großen Koalition ausgebügelt werden.“ (Andreas Keller)

„Bei einer Inflationsrate von fünf Prozent ist die Anhebung des Bedarfssatzes für Studierende um fünf Prozent ab kommendem Wintersemester schlicht nicht ausreichend. Damit können weder die Preissteigerungen aufgefangen noch die Versäumnisse der Großen Koalition ausgebügelt werden“, kritisierte Keller.

Von den Inhalten der Novelle wurden bisher bekannt:

  • Die Elternfreibeträge beim Studierenden-BAföG sollen von 2.000 auf 2.400 Euro,
  • der Regelbedarfssatz für Studierende von 427 auf 449 Euro,
  • die Wohnkostenpauschale von 325 auf 360 Euro steigen.
  • Der Wohnkostenzuschuss von Studierenden, die noch bei ihren Eltern leben, soll von 56 auf 59 Euro erhöht werden.
  • Bemerkenswert klar ist die deutliche Anhebung der Altersgrenze von derzeit in der Regel 30 für das Bachelor- bzw. 35 für das Masterstudium auf 45 Jahre.

Die GEW erwartet, dass die Anhebung der Elternfreibeträge, die mit 20 Prozent erfreulich deutlich ausfällt, im Kontext des regelmäßig vorzulegenden BAföG-Berichtes dynamisch angepasst werden. „Andernfalls“, so GEW-Vize Keller, „verpuffe der Effekt angesichts der steigenden Inflationsratsrate in kürzester Zeit.“

Kritik an Wohnkostenpauschale

Keller, GEW-Vorstand für Hochschule und Forschung, kritisierte desweiteren: „Auch die pauschale Anhebung des Wohnkostenzuschusses greift zu kurz und wird nichts daran ändern, dass die Wahl des Studienortes eine Frage des Portemonnaies der Eltern ist. In München, Heidelberg oder Berlin kommt man mit einer Wohnkostenpauschale von 360 Euro angesichts einer eklatanten Unterversorgung mit Studierendenwohnheimen und einer überhitzten Preisspirale bei den Mieten nicht weit,“ machte Keller deutlich und ergänzt: „Wir pochen auf eine transparente Berechnungsgrundlage der Bedarfssätze, wie sie 2021 das Bundesverwaltungsgericht gefordert hat.“

Eine echte Reform muss folgen

Den überfälligen Anpassungen von Freibeträgen und Bedarfssätzen müsse rasch eine echte Reform der Ausbildungsförderung folgen, mahnte Keller. „Wo bleibt die Anpassung der Förderdauer an die tatsächlichen Studienzeiten? Und wo die zumindest schrittweise Rückführung des Darlehensanteils zugunsten einer Zuschussförderung? Wann wird das BAföG ‚elternunabhängiger‘, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde? Und wann wird die Förderung für alle Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II wieder eingeführt? Ohne eine umfassende Reform bleibt das Ziel, auf berufliche Chancengleichheit hinzuwirken, das die sozial-liberale Koalition 1971 mit dem BAföG verfolgt hat, in weiter Ferne.“