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Kita. Weiter denken!

10.000 Unterschriften für ein Bundesqualitätsgesetz

Die GEW drängt weiter auf die Aufnahme eines Bundesqualitätsgesetzes für Kindertagesstätten in den Koalitionsvertrag. Rund 10.000 Kolleginnen und Kollegen unterzeichneten diese Forderung.

Die GEW fordert eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels: 1:2 für unter Einjährige, 1:3 für Ein- bis Dreijährige, 1:8 für Dreijährige bis Kinder zum Schuleintritt und 1:10 für Kinder ab sechs Jahren. (Foto: Dominik Buschardt)

Rund 10.000 Kolleginnen und Kollegen haben binnen kurzer Zeit die GEW-Forderung nach einem Bundesqualitätsgesetz für Kindertagesstätten unterzeichnet. „Jede Unterschrift ist wichtig. In diesen Tagen wird das neue Regierungsprogramm geschrieben. Wir wollen mit unserer Forderung nach einem echten Bundesqualitätsgesetz genau da rein“, sagte GEW Vorstandsmitglied Doreen Siebernik.

„Wir erwarten, dass sich die Koalitionäre für die Kinder stark machen und endlich den Weg für mehr Qualität in der frühen Bildung öffnen.“ (Doreen Siebernik)

Mit der Aktion sei ein breites Bündnis für die Forderung nach einem Bundesqualitätsgesetz geschmiedet worden. „Wir erwarten, dass sich die Koalitionäre für die Kinder stark machen und endlich den Weg für mehr Qualität in der frühen Bildung öffnen“, betonte die Expertin für Jugendhilfe und Sozialarbeit.

Positionspapier veröffentlicht

Die GEW, die Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband hatten im Oktober ein Positionspapier mit fünf Forderungen vorgelegt. Sie verlangen die Weiterentwicklung des ihrer Ansicht nach nicht wirksamen, sogenannten Gute-Kita-Gesetzes zu einem Bundesqualitätsgesetz mit verbindlichen Standards und langfristiger Finanzierung. 

Erforderlich sind ihnen zufolge unter anderem die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels: 1:2 für unter Einjährige, 1:3 für Ein- bis Dreijährige, 1:8 für Dreijährige bis Kinder zum Schuleintritt und 1:10 für Kinder ab sechs Jahren. Außerdem sei ausreichend Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit erforderlich: mindestens 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit sind einzuplanen. Kita-Leitungen müssen von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden.

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Maike Finnern. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.