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Streit um Befristungspraxis

Die ausufernde Befristungspraxis im öffentlichen Dienst ist seit Jahren ein Streitpunkt zwischen den Tarifparteien. In der vergangenen TVöD-Tarifrunde forderten die Gewerkschaften wirksame Maßnahmen zur Begrenzung.

Die öffentlichen Arbeitgeber bestritten hingegen, von Befristungsmöglichkeiten übermäßig Gebrauch zu machen. Daher vereinbarten die Sozialpartner, bis zur nächsten Tarifrunde gemeinsam eine wissenschaftliche Studie zu Umfang und Ursachen der Befristungen im öffentlichen Dienst in Auftrag zu geben. Diese Studie, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit, erstellt hat, liegt nun vor. Das IAB betrachtet alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, also Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen. Damit liegt den Tarifparteien eine solide Analyse als Grundlage für weitere Verhandlungen vor - welche Schlüsse sie
daraus ziehen, welche Handlungsnotwendigkeiten und Lösungswege sie sehen, hat natürlich mit den
jeweiligen Interessen zu tun. Die Verhandlungen zu diesem Thema bleiben also spannend.

Sind Befristungen im öffentlichen Dienst ein besonderes Problem?

Weil es zu dieser Frage in der Tarifrunde 2014 unterschiedliche Auffassungen gab, beauftragten Arbeitgeber und Gewerkschaften das IAB mit einer wissenschaftlichen Untersuchung über Ausmaß und Gründe für befristete Beschäftigung. Dabei sollten ausdrücklich alle staatlichen Ebenen – Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung – in den Blick genommen werden. Das IAB hat verschiedene Datenquellen ausgewertet, aber auch Interviews mit Personalverantwortlichen und Personalvertretungen geführt.*

Herausgekommen ist ein differenziertes Bild: Der Wissenschaftsbereich weist, wie die GEW seit Jahren anprangert, extrem viele befristete Beschäftigungsverhältnisse aus – mit steigender Tendenz. Im öffentlichen Dienst ohne die Wissenschaft ging der Anteil dieser Arbeitsverträge seit 2010 wieder leicht zurück. Er lag 2014 mit 7,4 Prozent zwischen der Privatwirtschaft mit 6,7 und dem gemeinnützigen „dritten Sektor“ mit 14,4 Prozent. Allerdings werden gerade neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig nur befristet beschäftigt: Rund 40 Prozent der Personalfluktuation wird über befristete Einstellung bzw. Auslaufen von Befristungen realisiert. In der Privatwirtschaft sind es nur 26 Prozent.

Befristungen im öffentlichen Dienst spalten die Beschäftigtengruppen in dreifacher Hinsicht: in Beamte und Arbeitnehmer, Befristete und Unbefristete, Alte und Junge. Der Anteil befristeter Arbeitsverträge bei den Arbeitnehmern hat sich zwischen 2004 und 2014 von sieben auf 9,3 Prozent erhöht. Davon sind besonders junge Menschen betroffen: In der Altersgruppe 25 bis 34 Jahre lag der Anteil der Befristungen (ohne Wissenschaft, ohne Referendariate) bei 16,2 Prozent, bei den unter 25-Jährigen sogar bei 22,7 Prozent.

Auch nach Berufsgruppen zeigen sich große Unterschiede: Auffällig hoch ist der Befristungsanteil in „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ mit 11,3 Prozent und außerschulischer Lehrtätigkeit mit 13,4 Prozent. Während Lehrkräfte insgesamt (inkl. Beamte) nur zu 5,9 Prozent befristet beschäftigt sind, haben 19,1 Prozent der Angestellten im Schuldienst der Länder befristete Verträge.

Die Studie macht deutlich, dass die Unterscheidung zwischen „guten“ Sachgrundbefristungen und „bösen“ sachgrundlosen Befristungen nicht zu halten ist. Die Arbeitgeber entscheiden nach ihren Interessen über die Form der Befristung. Dabei lassen sie sich von Überlegungen wie diesen leiten: Wie kann ich die Leute am flexibelsten einsetzen? Wie werde ich sie am besten wieder los?  Sachgrundlose Befristungen gibt es tendenziell eher in Bereichen mit insgesamt geringeren Befristungsanteilen. Dagegen gibt es z. B. an Schulen fast nur Sachgrundbefristungen. Die Motive der Arbeitgeber: Das erleichtert Kettenbefristungen und ist auch politisch leichter zu vertreten. Dabei lässt sich für Schulen und Kitas relativ gut kalkulieren, wie hoch der regelmäßige Vertretungsbedarf ist. Das wäre ein geeigneter Ansatzpunkt, um Befristungen gezielt zu reduzieren.