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Worum es bei der Tarifrunde TVöD 2023 geht

Die Forderungen

Es geht um eine Gehaltstarifrunde, bei der vor allem die Gehälter verhandelt werden. Da die Inflation auf Rekordniveau ist und Strom- und Gaspreise stark gestiegen sind, brauchen die Beschäftigten bei Bund und Kommunen dringend mehr Geld. Die Gewerkschaften fordern für den öffentlichen Dienst (TVöD) 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro. Für die GEW betrifft das vor allem die Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst.

Die GEW fordert:

  • 10,5 Prozent mehr Gehalt
  • mindestens jedoch 500 Euro
  • 200 Euro mehr für Auszubildende und Praktikant*innen sowie dual Studierende

Profis brauchen mehr!

Weil die Preise für Heizung und Strom extrem stark steigen und auch Lebensmittel immer teurer werden, müssen die Gehälter steigen – die Arbeitgeber sind in der Pflicht! Für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen verhandeln ab Januar 2023 die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über mehr Geld. Die Gewerkschaft ver.di hat gegenüber den Arbeitgebern die Verhandlungsführerschaft für die DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und IG BAU. Ausnahmslos alle, die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen arbeiten, sollen mehr verdienen: Erzieher*innen ebenso wie die Kolleg*innen in kommunalen Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben und Sparkassen. Es gibt daher in der Tarifrunde TVöD 2023 keine zusätzlichen Forderungen, von denen nur bestimmte Beschäftigtengruppen profitieren.

Mindestbetrag und mehr für Azubis, Praktikant*innen und Studis

Besonders wichtig sind höhere Löhne für die, die am wenigsten verdienen. Damit alle Beschäftigten eine spürbare Gehaltserhöhung bekommen, fordern die Gewerkschaften einen Mindestbetrag von 500 Euro. Dieser Mindestbetrag ist eine soziale Komponente, mit der erreicht werden soll, dass die unteren Entgeltgruppen prozentual stärker angehoben werden.

Für Auszubildende und Praktikant*innen sowie dual Studierende wollen die Gewerkschaften monatlich 200 Euro mehr durchsetzen. Davon profitieren etwa Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen in Ausbildung sowie Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen, die nach dem Studium ein Praktikum im öffentlichen Dienst machen. Außerdem soll tariflich geregelt werden, dass die Auszubildenden nach der Ausbildung unbefristet übernommen werden.

Die Tarifverträge zur Altersteilzeit mit Bund und VKA laufen am 31. Dezember 2022 aus. Durch sie haben die Beschäftigten einen tarifvertraglich gesicherten Anspruch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, oder im Blockmodell früher aus dem aktiven Dienst auszuscheiden. Altersteilzeit trägt dazu bei, dass Beschäftigte gut und gesund bis zur Rente arbeiten können. Sie ermöglicht einen sanften Übergang und hält die finanziellen Einbußen für die Beschäftigten im Rahmen. Deshalb erwarten die Gewerkschaften von den Arbeitgebern, die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit zu verlängern.

Gewerkschaftsmitglieder haben mehr davon!

Von dem Tarifergebnis profitieren unmittelbar nur die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaften. Allerdings wenden Arbeitgeber den Tarifvertrag insbesondere im öffentlichen Dienst für alle Beschäftigten an, so dass alle mehr Geld bekommen. Damit wollen die Arbeitgeber verhindern, dass viele Kolleg*innen in die Gewerkschaft eintreten. Trotzdem lohnt es sich, in einer Gewerkschaft zu sein. Denn nur Mitglieder können Ansprüche aus dem Tarifvertrag vor einem Arbeitsgericht geltend machen. Und nur sie erhalten bei Arbeitskämpfen Streikgeld. Außerdem ermöglichen es erst die Beiträge der Mitglieder, dass Gewerkschaften Tarifverträge verhandeln können.

Im öffentlichen Dienst arbeiten aber nicht nur Angestellte, sondern auch viele Beamt*innen. Ihre Besoldung wird nicht per Tarifvertrag, sondern per Gesetz geregelt. Sie können die Tarifbewegung aber unterstützen, indem sie sich an Aktionen beteiligen und Streikbrecherdienste verweigern. Denn die Gewerkschaften fordern stets, das Tarifergebnis auch auf die Besoldung zu übertragen.