BAföG und Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Regierung muss nachbessern!
Nach der Kritik der GEW am geplanten Unterstützungsgesetz für Wissenschaft und Studierende gibt es nun eine schriftliche Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestags. GEW-Hochschulexperte Andreas Keller ist als Sachverständiger nominiert.
Erster Erfolg für die GEW: Nach den Forderungen der Gewerkschaft von Nachbesserungen an den geplanten Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gibt es nun eine schriftliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Der GEW-Hochschulexperte und Vizevorsitzende Andreas Keller wurde als Sachverständiger nominiert. Der Geschäftsführende Vorstand beschloss zudem eine erweiterte Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, in der Keller auch die Anträge von Grünen, Linken und FDP kommentiert.
Nachteile für alle wirksam ausgleichen
Das geplante Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz soll dafür sorgen, dass weder Studierende noch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Nachteile durch die Coronakrise haben. Der GEW geht der Gesetzentwurf indes nicht weit genug. Sie fordert die Abgeordneten auf, diesen im Sinne eines wirksamen Nachteilsausgleichs für alle zu überarbeiten.
Die Kernforderungen der Gewerkschaft lauten:
- Zeitverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen nicht nur um mindestens sechs Monate verlängert werden dürfen, sondern müssen es – wenn die Betroffenen dies wünschen.
- Auch studentische Beschäftigte müssen in die Regelung einbezogen werden.
- Das BAföG muss pauschal um mindestens ein Semester verlängert werden.
- Zudem muss es für in Not geratene Studierende, die ihre Jobs verloren haben, eine unbürokratische Soforthilfe als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss aus einem Studienfonds geben.
Keller nimmt Stellung zu Anträgen der Fraktionen
In der von sieben auf zwölf Seiten erweiterten Stellungnahme bewertet Keller jetzt neben dem Gesetzentwurf der Großen Koalition die Anträge aller Oppositionsfraktionen mit Ausnahme von dem der AfD.
Den Antrag der FDP begrüßt die Gewerkschaft grundsätzlich mit Einschränkungen: Keller lobte die Forderung nach einem Härtefallfonds, kritisiert es indes als diskriminierend, dass dieser für ausländische Studierende zur Hälfte als rückzahlungspflichtiges Darlehen gewährt werden solle.
Die GEW begrüßt den Antrag der Fraktion der Linken weitgehend: Zu unterstützen sei die Forderung nach einer Verlängerung befristeter Arbeitsverträge. Diese sollte jedoch neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich qualifizieren, auch Drittmittelbeschäftigte einschließen.
Den Antrag der Grünen begrüßt die GEW grundsätzlich: Positiv sei der Vorschlag, die Digitalisierung der Hochschulen voranzutreiben. Wichtig sei aber, die Lehrenden aktiv zu unterstützen und zu entlasten, etwa bei der Bemessung der Lehrverpflichtung.
Gesetzentwurf und Anträge werden in der nächsten oder übernächsten Woche abschließend im Bundestag beraten.