Zum Inhalt springen

BAföG und Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Bundestag muss Gesetzentwürfe nachbessern

Das geplante Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz soll dafür sorgen, dass weder Studierende noch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Nachteile durch die Corona-Krise haben. Der GEW geht der Entwurf indes nicht weit genug.

(Foto: colourbox/Birgit Reitz-Hofmann)

Die GEW kritisiert die vor dem Hintergrund der Corona-Krise geplanten Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) als unzureichend und fordert Nachbesserungen. Der Geschäftsführende Vorstand (GV) veröffentlichte eine Stellungnahme zum Entwurf des sogenannten Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes, das Nachteile durch die aktuelle Behinderung von Forschung, Lehre und Studium ausschließen soll. 

Die geplante Verlängerung der Höchstbefristungsdauer für Arbeitsverträge in Hochschule und Forschung um sechs Monate sei zwar ein wichtiger Schritt, sagte der GEW-Hochschulexperte und stellvertretende Vorsitzende Andreas Keller. Damit könnten befristete Arbeitsverträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch über die maximale Befristungsdauer hinausverlängert werden, wenn diese durch die Corona-Krise bei ihrer Forschung und wissenschaftlichen Qualifizierung behindert würden. „Statt einer Option brauchen wir jedoch einen Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung.“

Auch die geplante Änderung des BAföG greife zu kurz. Es sei zwar richtig, dass zusätzliche Einnahmen der Studierenden aus Jobs in systemrelevanten Branchen und Berufen sowie Tätigkeiten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im BAföG anrechnungsfrei bleiben sollten. „Nach wie vor fehlen aber eine Verlängerung der Höchstförderungsdauer, um das von der Corona-Krise beeinträchtigte Sommersemester 2020 auszugleichen, eine entsprechende Anpassung des Zeitpunkts der Leistungskontrolle sowie eine unbürokratische Soforthilfe für Studierende, deren Jobs in Folge der Krise wegfallen“, betonte Keller. 

GEW fordert öffentliche Anhörung

In der sieben Seiten langen GV-Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden aufgrund der COVID-19-Pandamie“ formuliert die GEW auch einen grundlegenden Reformbedarf von WissZeitVG und BAföG. So verlangt die Gewerkschaft unter anderem eine Definition des Qualifizierungsbegriffs und präzisere Vorgaben für angemessene Vertragslaufzeiten für Qualifizierungsbefristungen. Weitere Forderungen sind etwa eine deutliche Erhöhung der BAföG-Fördersätze und -Freibeträge, eine regelmäßige Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten sowie die Abschaffung des Darlehensanteils zugunsten eines Vollzuschusses. 
 
Mit Blick auf das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz moniert die GEW ferner, dass die Bundesregierung zwar einen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt habe, diesen aber nicht selbst einbringe, sondern den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag übergebe. Auch wenn das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden solle, dürfe nicht auf die übliche Anhörung von Wissenschaftsorganisationen und Gewerkschaften verzichtet werden. „Die GEW fordert daher den Deutschen Bundestag auf, über den zuständigen Fachausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zu organisieren, die ggf. auch in einem Online-Format durchgeführt werden kann.“ 

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf eines Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes in der vergangenen Woche beschlossen. In der kommenden Woche soll der Entwurf durch den Bundestag. Die GEW übergab ihre Positionen auch dem Bundestagsbildungs- und -forschungsausschuss sowie dem Bundesrat.