
Zugang zu Bildung verweigert
18.05.2017
In den meisten Bundesländern sind Flüchtlingskinder in Erstaufnahmeeinrichtungen zunächst von der Schulpflicht ausgeschlossen. Problematisch ist dies für Kinder aus "sicheren Herkunftsländern": Ihr Recht auf Bildung könnte dauerhaft verwehrt bleiben.