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Impfdebatte

Bundestag beschließt Masernschutzgesetz

Für Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege muss künftig ein Impfschutz nachgewiesen werden. Der Bundestag stimmte dem Masernschutzgesetz zu. Die GEW steht zum Masernschutz, hält aber wenig von der Pflicht.

Foto: mauritius images/Yanadjana/Alamy

Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung effizienter gegen Masern vorgehen. Der am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor. Vor der Aufnahme in solche Gemeinschaftseinrichtungen müssen künftig alle Kinder nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft wurden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz mit zwei Impfdosen vorlegen.

Gegen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Gleiches gilt für Kindertagesstätten, wenn dort nicht geimpfte Kinder betreut werden oder nicht geimpfte Beschäftigte arbeiten. „Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

„Das Verhältnis zu Eltern baut auf Vertrauen auf, Kontrollen durch das Kita-Personal können der Erziehungspartnerschaft zuwiderlaufen.“ (Björn Köhler) 

Die GEW steht zum Masernschutz, hält aber wenig von der Pflicht. Insbesondere lehnt sie mögliche Kontrollen durch das pädagogische Personal ab. „Das Verhältnis zu Eltern baut auf Vertrauen auf, Kontrollen durch das Kita-Personal können der Erziehungspartnerschaft zuwiderlaufen“, sagt GEW-Kitaexperte Björn Köhler. Außerdem sieht er ein praktisches Problem: „Wer als Kind Masern hatte, ist zwar immun, müsste diesen Status aber nachweisen.“ Dazu müsste eigens eine Untersuchung stattfinden. Wer die Kosten dafür trägt, gehört zu den offenen Fragen. 

Fachleute sind unterdessen skeptisch, ob durch eine Impfpflicht der Immunschutz gegen Krankheiten wie Masern verbessert werden kann. Impfzwang habe sich nicht bewährt, lautete ein Fazit der 6. Nationalen Impfkonferenz im April 2019 in Hamburg. Das Robert-Koch-Institut sieht Lücken nicht unbedingt bei Kleinkindern, sondern bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Statt die Kleinsten zu kontrollieren, sollten die Großen aufgeklärt werden.