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Mindestlohn in der Weiterbildung

Wir erwarten ein besseres Angebot!

GEW und ver.di haben am 21. März 2022 die Verhandlungen für die Fortführung des Mindestlohns für das pädagogische Personal in der Weiterbildung fortgesetzt. Die GEW fordert: Das Angebot muss deutlich nachgebessert werden.

(Foto: Pixybay, CC0)

In der dritten Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag Mindestlohn in der Weiterbildung nach SGB II und III am 21. März 2022 hat die Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) ein neues Angebot vorgelegt. Es zeigt zwar Bewegung, wird der Erwartungshaltung der Beschäftigten jedoch keineswegs gerecht.

Wertschätzung sieht anders aus!

Die Arbeitgeberseite hat bei der linearen Steigerung der Entgelte etwas nachgebessert, sich jedoch noch nicht ausreichend bewegt. Wertschätzung sieht immer noch anders aus, so die GEW. Die Beschäftigten erbringen eine hohe Leistung unter schwierigen Pandemie-Bedingungen. Die Lebenshaltungskosten steigen immer weiter an. Das muss auch die Arbeitgeberseite anerkennen.

Strukturell ist es überraschend, dass das neue Angebot – anders als das erste Angebot vom 1. März 2022 – unterschiedliche Erhöhungen der Entgelte in Gruppe 1 und 2 vorsieht. Das würde bedeuten, dass sich beide Gruppen noch weiter auseinanderentwickeln. Damit wird die gewerkschaftliche Forderung, beide Gruppen wieder zusammenzuführen, gänzlich konterkariert. Das ist für die GEW nicht hinnehmbar!

Angebot muss nachgebessert werden

Das Anegbot muss deutlich nachgelegt werden, damit die Entgelte auch in der Weiterbildungsbranche in Zukunft deutlich über dem neuen gesetzlichen Mindestlohn liegen und damit die Branche für die Fachkräfte attraktiver wird. Die Gewerkschaften haben die Zweckgemeinschaft des BBB noch einmal ausdrücklich aufgefordert, bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 4. April 2022 in Hannover ihr Angebot erheblich nachzubessern  wenn sie, wie sie es mehrmals in den Verhandlungen bekundet haben, zu einer schnellen Einigung zum neuen Mindestlohn kommen wollen.

Das Arbeitgeberangebot vom 21. März 2022 sieht eine Laufzeit von 4 Jahren – vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 – sowie folgende unterschiedliche Erhöhungsschritte in Gruppe 1 und Gruppe 2 vor:

  Gruppe 1 Gruppe 2
Zum 1. Januar 2023 3,5 Prozent 3,5 Prozent
Zum 1. Januar 2024 3,5 Prozent 3,75 Prozent
Zum 1. Januar 2025 3,5 Prozent 3,9 Prozent
Zum 1. Januar 2026 3,5 Prozent 4,0 Prozent