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Tarifverträge für die Weiterbildungsbranche

Neben den Tarifverträgen im Öffentlichen Dienst und Haustarifverträgen schließt die GEW auch bundesweite Tarifverträge für die Weiterbildungsbranche ab. Seit Sommer 2012 gilt in Deutschland ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn für pädagogisches Personal, das in Betrieben arbeitet, die überwiegend Maßnahmen nach SGB II und SGB III durchführen. Der Branchen-Mindestlohn wurde seither immer wieder erhöht. Zuletzt verständigten sich die Tarifparteien im Jahr 2022 auf weitere Erhöhungsschritte, die bis 2026 laufen und durch die sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen vom 24. Januar 2023 für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Parallel verhandeln GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbands der Träger der Beruflichen Bildung (BBB) weiterhin über einen umfassenden Branchentarifvertrag für die Weiterbildung.