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Berufssprachkurse (BKS)

Widerstand gegen „Zwangsfortbildung“

Lehrkräfte in Berufssprachkursen (BSK) sind gezwungen, bis zum Jahresende eine umfangreiche Weiterbildung zu besuchen. Andernfalls dürfen sie nicht mehr unterrichten. Betroffene und GEW protestieren.

Die Sprachkurse, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert, sollen die Chancen von Zuwanderern auf dem hiesigen Arbeitsmarkt verbessern. (Foto: Pixabay/Katja_Kolumna)

Was Thomas Schmidt, freiberuflicher Dozent an der Volkshochschule (VHS) Köln, erbost: Selbst erfahrene Lehrkräfte, die seit Jahren berufliche Sprachkurse leiten, müssen die Weiterbildung besuchen. So wolle es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er habe bereits zwei Fortbildungen für BSK sowie weitere berufsbezogene Zusatzqualifikationen absolviert. Doch das BAMF weigere sich, diese anzuerkennen. Schmidt nennt das eine „diskriminierende Herabwürdigung“ seiner Qualifikation. Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbarem Lebenslauf sehen das ähnlich, betont das Kölner GEW-Mitglied. Neben Festangestellten sind laut Schätzungen bundesweit auch 5.000 freiberufliche Lehrkräfte betroffen.

„Prekär beschäftigte Menschen, denen die Corona-Lockdowns erhebliche Einbußen beschert haben, werden vom BAMF durch die 160-stündige Zusatzqualifizierung gehindert, diese wettzumachen.“ (Thomas Schmidt)

„Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen“ (ZQ-BSK) heißt die Fortbildung, die das BAMF verlangt. Die Teilnahme wird vom BAMF mit 840 Euro pro Person finanziert. Allerdings verlangen die Träger von jeder Lehrkraft einen Eigenanteil, der sich zwischen 30 und 200 Euro bewegt. Die ZQ-BSK umfasst 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, verteilt auf acht Module. Plus 80 Unterrichtseinheiten Selbstlernphase. Plus Abschlussarbeit von 15 bis 20 Seiten. Das entspricht gut einem Monat zusätzlicher Arbeit. Wer freiberuflich unterrichtet, erhält dafür kein Honorar. Für Schmidt ein Grund mehr, zu protestieren: „Prekär beschäftigte Menschen, denen die Corona-Lockdowns erhebliche Einbußen beschert haben, werden vom BAMF durch die 160-stündige Zusatzqualifizierung gehindert, diese wettzumachen.“

Das schrieb der Freiberufler an Nina Warken, Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU und Integrationsbeauftragte ihrer Fraktion. Warken solle sich bitte dafür einsetzen, dass das BAMF die Verpflichtung zur Teilnahme an der ZQ-BSK aufhebe. Auch sollten die Lehrkräfte künftig an der Ausgestaltung der Fortbildungen beteiligt werden. Schmidt kritisierte zudem, dass von acht Modulen lediglich eines das wichtige Thema Digitalisierung behandele.

Warken antwortete am 1. März 2021: Sie habe „Verständnis dafür, dass diese Maßnahme für Dozenten mit langjähriger Berufserfahrung nicht nachvollziehbar erscheint“. Die Anregung, Einzelfälle individuell zu prüfen, werde sie an das BAMF weitergeben. Warken versprach, „das Thema Zusatzqualifizierung“ bei einem ihrer nächsten Gespräche mit dem Ministerium für Inneres und dem BAMF anzusprechen. Auf E&W-Nachfrage erklärte Warken Anfang Mai, dass sie die Kritik an das BAMF übermittelt, das BAMF eine Prüfung zugesichert habe.

Lange Wartelisten

Einer der Weiterbildungsträger, der die ZQ-BSK anbietet, ist das Institut für Internationale Kommunikation e. V. (IIK) in Düsseldorf. Die meisten Teilnehmenden „scheinen positiv überrascht, auch wenn sie vorher skeptisch gegenüber einer ‚Zwangsfortbildung‘ waren“. Das berichtet Matthias Jung, Geschäftsführender Vorstand des IIK. Zur Kritik an den Kursen sagt Jung: „Ich habe vor dieser ZQ noch nie Tränen bei Fortbildungsteilnehmenden gesehen.“ Warum jetzt? „Weil manche mit dem Druck nicht klarkommen.“

Dozentinnen und Dozenten berichten, wie schwer es ist, einen Platz zu finden. Beim IIK Düsseldorf ist bis Ende November alles belegt. Manchmal gebe es „kurzfristig Nachrückerplätze“, sagt Jung. „Eventuell“ richte das IIK weitere ZQs ein. Der Hamburger Träger passage gGmbH meldet: Aktuell unterrichte man in vier Kursen jeweils 16 Teilnehmende. Ab Juli werde es drei weitere geben. „Auf unserer Warteliste führen wir 532 Interessierte“, so passage weiter. Lehrkräfte befürchten deshalb, dass sie keine neuen Unterrichtsaufträge mehr erhalten, sollten sie bis zum Jahresende keinen Weiterbildungsplatz gefunden haben.

Forderungen der GEW

Ansgar Klinger, der bis Mitte Juni den Vorstandsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung der GEW leitete, kritisiert, „dass keine verkürzte Variante der Zusatzqualifizierung vorgesehen ist, die die Vorkenntnisse erfahrener Lehrkräfte berücksichtigt“. Der zeitliche Umfang sei „berufsbegleitend schlicht nicht zu bewältigen“. Zwar begrüße die GEW eine „auf wissenschaftlicher Basis beruhende unterrichtspraktische Ausbildungsphase für Integrations- und Sprachkurse“. Eine Zusatzqualifikation müsse jedoch „inhaltlich im Dialog mit Lehrkräften und der GEW entwickelt werden“, so Klinger. Er fordert ferner, die Frist für den Erwerb der ZQ-BSK zu verlängern. Den Honorarkräften müssten die Einnahmeausfälle vergütet werden.

BAMF weist Kritik zurück

Das BAMF weist sämtliche Kritikpunkte zurück. Das Engagement der Lehrkräfte, die sich bereits zu berufsbezogenem Deutsch fortgebildet hätten, werde durch „die zahlreichen Möglichkeiten der Direktzulassung ausreichend gewürdigt“, so Christoph Sander, Pressesprecher der Nürnberger Behörde. Wer also bestimmte Hochschulabschlüsse und Fortbildungen nachweist, kommt laut BAMF um die ZQ-BSK herum. Und der enorme Zeitaufwand, plus Verdienstausfall? Fortbildungen und die damit verbundenen Belastungen „gehören zu jedem Beruf dazu“, erwidert Sander. Dem trage das BAMF Rechnung, indem es die ZQ „sehr flexibel“ gestaltet habe. Dazu zähle die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation „pandemiebedingt befristet vollständig virtuell“ zu absolvieren. Das reduziere Reise- und Übernachtungskosten.

Das BAMF vermutet ferner, dass sich viele Lehrkräfte bei mehreren Einrichtungen auf die Warteliste haben setzen lassen. Das erzeuge ein „verzerrtes Bild der Nachfrage“. Zudem werde das Angebot an Kursen „fortlaufend erweitert“. Die Frist zum Erwerb der ZQ zu verlängern, sei „zum gegebenen Zeitpunkt nicht geboten“. Zur Kritik am Inhalt der ZQ entgegnet das BAMF: Hier hätten Fachleute mit „eigener, langjähriger Lehrerfahrung“ mitgewirkt. Auch habe man „Fragen der praktischen Umsetzbarkeit“ berücksichtigt. Zusammenfassend versichert Behördensprecher Sander, dass das BAMF die Lehrkräfte als „einen der wichtigsten Einflussfaktoren“ für erfolgreichen Deutsch-Sprachunterricht betrachte. Was viele Betroffene bezweifeln.

Thomas Schmidt (Foto: Matthias Holland-Letz)