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Neue Handreichungen des BMBF

Urheberrecht in Schule und Wissenschaft

Darf ich meinen Unterricht aufzeichnen? Wem gehören die Rechte an meinem Aufsatz? Zwei Handreichungen des Bundesbildungs- und Forschungsministeriums geben praxisnahe Antworten.

In Schule und Wissenschaft stellen sich vielfältige Fragen rund ums Urheberrecht. (Foto: Pixabay / CC0)

Ob Schulbuch oder YouTube-Video – wie urheberrechtlich geschütztes Material verwendet werden darf, spielt im Schulalltag eine wichtige Rolle. Um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler im Umgang mit solchen Materialien zu unterstützen, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neue Handreichung Urheberrecht in Schulen zur Verfügung.

Erläutert werden auf knapp 50 Seiten typische urheberrechtliche Fragen des Schulalltags. Die Informationen wurden für die Praxis entwickelt und richten sich vorwiegend an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler – also juristische Laien. Die Darstellung der Rechtsthemen erfolgt anhand von unterrichtsbezogenen Nutzungsszenarien, beispielsweise dem Streamen von Videos oder Austeilen von physischen Kopien zu Unterrichtszwecken. Die Szenarien sind zudem Situationen zugeteilt: vor dem Unterricht, während des Unterrichts, nach dem Unterricht. 

Fremdes und eigenes Material

Unterschieden werden ferner zwei Ebenen. Einerseits geht es um die Nachnutzung fremden Materials: Darf ich geschütztes Material von anderen verwenden? Wie viel darf ich verwenden und wem darf ich es zugänglich machen? Wie zitiere ich richtig und unter welchen Umständen darf ich Materialien kopieren und austeilen oder in einem digitalen Lernraum zum Download zur Verfügung stellen?

Die andere Ebene betrifft den Schutz des eigenen Materials: Habe ich Urheberrechte an meinem Unterrichtsmaterial, an meinen Präsentationen, den kreativen Erzeugnissen aus der Musikstunde? Welche Folgen ergeben sich daraus und wofür kann mir mein Urheberrecht dienen? Wie kann ich mein Material mit anderen teilen oder zur freien Nutzung zur Verfügung stellen? 

Urheberrecht in der Wissenschaft

Auch der Alltag in Universitäten und Hochschulen, in Forschung und Lehre, ist zunehmend digital, von der Literatur über Lehrmaterialien bis zu Forschungsdaten. Vorträge, Diskussionsrunden, Vorlesungen und auch Prüfungen werden immer öfter online durchgeführt. Zwar sagt das Urheberrecht, das kreative Leistungen wie Videos, Fotos, Texte oder Grafiken schützt, im Grundsatz, dass deren Schöpferinnen und Schöpfer um Erlaubnis gefragt werden müssen, wenn andere ihre Werke nutzen wollen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Abweichungen.

Erlaubt sind zum Beispiel gewisse Nutzungen für wissenschaftliche Zwecke. Laut der sogenannten Unterrichtsschranke dürfen etwa Auszüge aus Texten oder einzelne Grafiken in eigenes Unterrichtsmaterial übernommen oder kurze Filme live gestreamt werden. Eine umfassende Ausnahme ist jedoch auch für die Wissenschaft nicht vorgesehen. Die große Zahl spezifischer gesetzlicher Nutzungserlaubnisse, deren Anwendbarkeit im jeweiligen Fall geprüft werden muss, stellt Forschende, Lehrende und Studierende vor Herausforderungen.

Um die wissenschaftliche Arbeit zu erleichtern, werden in der rund 70 Seiten langen Handreichung Urheberrecht in der Wissenschaft  urheberrechtliche Fragen des Forschungs- und Hochschulalltags erläutert. 

Typische Szenarien in Forschung und Lehre

Die Darstellung der Rechtsthemen erfolgt anhand von typischen Szenarien in Forschung und Lehre, etwa der Nutzung von Onlinequellen und anderen fremden Materialien in wissenschaftlichen Publikationen oder der (digitalen) Lehre. Die Szenarien sind drei Bereichen zugeteilt: Lehre, Forschung, wissenschaftliches Publizieren.

Die Texte der Handreichungen stammen von Till Kreutzer, Anwalt bei iRights.Law, sowie Georg Fischer, Redakteur bei iRights.info. Auf der Webseite des Vereins werden beide Handreichungen ebenfalls zusammenfassend vorgestellt