Petition gestartet
Stoppt die Dauerbefristung in der Wissenschaft!
Es ist Zeit für eine echte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: Die GEW fordert mit einer Petition jetzt Maßnahmen gegen die Dauerbefristung in der Wissenschaft. Sei dabei und unterzeichne die Petition!
Die GEW ruft zur Unterzeichnung der heute gestarteten Petition „Stoppt die Dauerbefristung in der Wissenschaft“ auf, die eine umfassende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) fordert. Die Petition ist in Zusammenarbeit mit der Bürgerbewegung Campact entstanden. Die Kampagne soll auf die prekären Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hinweisen und Verbesserungen in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre erreichen.
„Fast neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind befristet beschäftigt.“ (Andreas Keller)
„Fast neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind befristet beschäftigt, wobei 42 Prozent der Arbeitsverträge eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben“, sagte GEW-Hochschulexperte Andreas Keller. Diese Situation sei nicht nur unfair gegenüber den hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sondern gefährde auch die Qualität von Forschung und Lehre.
Die Petition richtet sich an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) (für den Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung) sowie weitere Mitglieder des Deutschen Bundestags. Inhalt sind sechs konkrete Forderungen. Unter anderem soll im WissZeitVG der Grundsatz „Dauerstellen für Daueraufgaben“ verankert werden. Zeitverträge dürfen demnach nur noch in der Promotionsphase befristet sein und eine Laufzeit von in der Regel sechs, mindestens jedoch vier Jahren haben. Nach der Promotion sollen Dauerstellen oder Entfristungszusagen angeboten werden. Es wird zudem eine Regelvertragslaufzeit von zwei Jahren für studentische Beschäftigte gefordert.
Ein weiterer Punkt der Petition betrifft den Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Coronapandemie. Die GEW setzt sich dafür ein, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber auch im Bereich der Befristung tarifliche Abweichungen aushandeln können und fordert daher die Streichung der Tarifsperre.
Stoppt die Dauerbefristung in der Wissenschaft
An: Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, Kai Gehring und Dr. Petra Sitte (für den Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung) & weitere Mitglieder des Deutschen Bundestags
Gestartet von: Bündnis zum WissZeitVG
Wir sind auf eine starke Wissenschaft angewiesen, zum Beispiel um die sozialen und technologischen Herausforderungen von Klimakrise oder Digitalisierung zu meistern. Das geht nur mit fairen Arbeitsbedingungen – doch viele Wissenschaftler*innen an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen arbeiten in prekären Verhältnissen. Fast neun von zehn wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind befristet beschäftigt, 42 Prozent der Arbeitsverträge haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Planbarkeit für Lebenswege oder anspruchsvolle Projekte gibt es so nicht. Das muss sich ändern.
Der vorliegende Entwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bleibt weit hinter den eigenen Versprechen der Ampel-Koalition zurück. Frau Ministerin Stark-Watzinger, die prekären Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft lassen sich so nicht bekämpfen. Wir fordern jetzt vom zuständigen Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung: Überarbeiten Sie den Entwurf grundlegend und bringen Sie eine echte Reform auf den Weg!
Im Einzelnen fordern wir
- Verträge für Promovierende, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen – also sechs, mindestens jedoch vier Jahre Regellaufzeit
- Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung: Zeitverträge sind nur für die Qualifizierungsphase gerechtfertigt - diese ist mit der Promotion abgeschlossen
- nach der Promotion entweder unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien
- die Streichung der Tarifsperre ohne Wenn und Aber: Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen Verbesserungen für die Beschäftigten aushandeln dürfen – so wie in anderen Branchen auch
- einen verbindlichen Nachteilsausgleich bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung und chronischer Erkrankung sowie bei Nachteilen aus der Coronapandemie
- eine Regelvertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren für studentische Beschäftigte
Warum ist das wichtig?
Immer mehr Wissenschaftler*innen wechseln wegen der Dauerbefristung in andere Branchen oder ins Ausland. Das wollen wir stoppen. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegte Entwurf ist hierfür nicht geeignet, insbesondere für promovierte Wissenschaftler*innen drohen sogar Verschlechterungen. Deshalb brauchen wir mehr öffentlichen Druck.
Was ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)?
Mit dem WissZeitVG haben Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine sehr weitgehende rechtliche Grundlage, Wissenschaftler*innen nur befristet einzustellen. Es stellt damit ein Sonderbefristungsrecht dar, das deutlich mehr befristete Arbeitsverträge ermöglicht als das allgemeine Arbeitsrecht.
Wie kann eine Reform des WissZeitVG für bessere Jobs in der Wissenschaft sorgen?
Wenn ein reformiertes WissZeitVG die Befristungsmöglichkeiten begrenzt, müssen die Arbeitgeber ihre Praxis ändern – und faire Arbeitsbedingungen schaffen.
Gibt es sachliche Gründe für die hohen Befristungsquoten in der Wissenschaft?
Auf dem gesamten deutschen Arbeitsmarkt sind 7,4 Prozent der Beschäftigten befristet. In der Wissenschaft sind es fast 70 Prozent. Das ist extrem viel und nur teilweise durch die Promovierenden zu erklären, deren befristete Einstellung für die Dauer ihrer Qualifizierung nachvollziehbar ist. Auch Postdocs und Wissenschaftler*innen, die Daueraufgaben erfüllen, sind überwiegend befristet beschäftigt. Das muss nicht sein. In Frankreich oder England sind nur knapp 25 Prozent der Wissenschaftler*innen befristet.
Warum ist die wissenschaftliche Qualifizierung mit der Promotion abgeschlossen?
Die Promotion ist die höchste Qualifizierungsstufe sowohl im Europäischen als auch im Deutschen Qualifikationsrahmen. Nach der Promotion ist eine berufliche Fort- und Weiterbildung möglich. Diese rechtfertigt aber keine Befristung der Postdocs. Ob im weiteren Berufsweg Aufstiege erfolgen, für die zusätzliche Erfahrungen und Kompetenzen nötig sind, ist – wie in anderen Branchen – unabhängig von der Befristung der Arbeitsverträge zu betrachten.
Warum brauchen wir neue Regelungen zum Nachteilsausgleich?
Die familien- und behindertenpolitische Komponente im WissZeitVG beruht bisher auf einer freiwilligen Anwendung durch die Arbeitgeber. Planbarkeit für die Beschäftigten schaffen wir nur mit einem verbindlichen Rechtsanspruch.
Andreas Keller erklärt, dass der derzeitige Entwurf für eine WissZeitVG-Reform nicht den Erwartungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und den Versprechen der Ampelkoalition gerecht wird. Die GEW möchte mit der Petition Druck auf die Koalition ausüben und eine echte Reform des WissZeitVG erreichen.
Die Petition "Stoppt die Dauerbefristung in der Wissenschaft" kann ab sofort online auf der Website von Campact unterzeichnet werden. Die GEW hofft auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung, um eine Veränderung der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft herbeizuführen und die Qualität von Forschung und Lehre zu verbessern.
Die Petition finden Sie hier: https://weact.campact.de/petitions/stoppt-die-dauerbefristung-in-der-wissenschaft