In den Fällen, in denen dies nicht sinnvoll oder rechtlich möglich sei, plädiert die GEW für einen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen. Bei Honorartätigkeiten von Lehrkräften in Integrationskursen sollten diese darüber hinaus mit Honorarsätzen vergütet werden, die einer vergleichbaren Lehrkraft in tariflicher Anstellung entsprechen. Dies wären ausgehend vom Mindestlohntarifvertrag in der Weiterbildung mindestens 36 Euro pro Unterrichtsstunde.
Die GEW hat jüngst auch den Ratgeber "Richtig selbstständig?" mit Tipps für freie Lehrkräfte, von denen viele in der Weiterbildung tätig sind, veröffentlicht. Darin gibt sie Orientierungshilfen für die Praxis: von der Vertragsgestaltung über Versicherungen bis zum Steuerrecht. Online sind die wichtigsten Tipps zusammengefasst.