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Lehrkräftearbeitslosigkeit

„Sommerarbeitslosigkeit von Lehrkräften vielschichtiges Problem“

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre jährliche Auswertung zur Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien vorgelegt. Der Trend ist erfreulicherweise rückläufig. Und doch zeigen die Zahlen nur einen Ausschnitt der Realität.

(Foto: Colourbox)

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) meldeten sich in den vergangenen Sommerferien bundesweit 4.700 Menschen mit Berufswunsch „Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ arbeitslos. Vor zehn Jahren waren es noch 6.400, vor fünf Jahren 6.000 Personen. Hierbei ist zu beachten, dass dies nicht alles voll ausgebildete Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen sein müssen. Insgesamt bewertet die BA die Arbeitsmarktchancen von Lehrkräften als sehr gut, die Arbeitslosigkeit sei hier deutschlandweit mit 0,9 Prozent noch geringer als bei Akademischen Berufen insgesamt (2,2 Prozent).

Skandalöse Praxis aufgezeigt

Die BA hat durch ihre jährlichen Auswertungen viel dazu beigetragen, dass die skandalöse Praxis der Bundesländer, Vertretungslehrkräfte vor den Ferien zu entlassen und nach den Ferien wieder einzustellen, ins öffentliche Bewusstsein drang. Das Thema findet regelmäßig zum Schuljahresende eine große mediale Aufmerksamkeit. Dadurch gelang es der GEW nach und nach in allen Bundesländern, Regelungen zur Bezahlung von Vertretungslehrkräften in den Sommerferien durchzusetzen. Nur bei kurzen Vertretungsverträgen passiert es heute noch, dass die Ferien nicht oder nur teilweise bezahlt werden.

Zugleich betont die GEW seit Jahren, dass die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Es gibt viele Gründe, sich trotz Arbeitssuche nicht (gleich) arbeitslos zu melden. Der zentrale Grund hierfür ist, dass man ohnehin keinen Leistungsanspruch hat – sei es wegen nicht ausreichender Versicherungszeiten im Arbeitslosengeld I oder wegen zu hoher Einkommen in der „Bedarfsgemeinschaft“ beim Arbeitslosengeld II/Bürgergeld.

Nur die Spitze des Eisbergs

Zugleich betont die GEW seit Jahren, dass die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Es gibt viele Gründe, sich trotz Arbeitssuche nicht (gleich) arbeitslos zu melden. Der zentrale Grund hierfür ist, dass man ohnehin keinen Leistungsanspruch hat – sei es wegen nicht ausreichender Versicherungszeiten im Arbeitslosengeld I oder wegen zu hoher Einkommen in der „Bedarfsgemeinschaft“ beim Arbeitslosengeld II/Bürgergeld.

Mehrere Wochen ohne Einkommen

Dieses Problem gibt es insbesondere für diejenigen, die direkt aus dem Vorbereitungsdienst kommen. In diesem werden angehende Lehrkräfte als Beamte auf Widerruf beschäftigt, das heißt es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt und somit auch keine Ansprüche erworben.

Nach Recherchen der GEW endet der Vorbereitungsdienst nur in gut der Hälfte der Bundesländer so, dass die reguläre Einstellung in den Schuldienst nahtlos ohne Unterbrechung erfolgt. In etlichen Ländern entsteht systematisch eine Lücke von sechs Wochen (Baden-Württemberg) bis vier Monaten (NRW) ohne Einkommen. Das ist für die Betroffenen mehr als ärgerlich und wird von der GEW seit Jahren kritisiert. Die Lücke nach dem Vorbereitungsdienst betraf allein in Baden-Württemberg in den letzten Jahren nach Angaben der GEW jeweils 4.000 bis 5.000 frisch ausgebildete Lehrkräfte – während die BA für Baden-Württemberg diesen Sommer nur 900 Arbeitslosmeldungen verzeichnet.