Kommentar
Solidarität in der Krise
Die GEW fordert in der Coronakrise soziale Verantwortung ein. Die Beschäftigten im Bildungsbereich dürfen nicht in soziale Notlagen geraten. Alle Gelder, die in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen eingestellt sind, müssen fließen.
Ich wünsche allen GEW-Mitgliedern und Leserinnen und Lesern der E&W gute Gesundheit, viel Kraft und Zuversicht sowie alles Gute für ihre Liebsten. Heute, am 24. März 2020, weiß noch niemand, wie sich der Verlauf der Corona-Pandemie weiter entwickeln wird und wie sie in Deutschland und weltweit zuschlägt. Die Krise stellt die Menschen vor bisher ungeahnte Herausforderungen, führt zu enormen Einschnitten in das Privat- und Berufsleben aller und zeigt der Weltwirtschaft Grenzen und Mängel auf.
In dieser Situation, in der die Politik mit Entscheidungen nahezu täglich nachjustiert, sind die Gewerkschaften ein wesentlicher Stabilitätsfaktor. Wir leben Solidarität mit unseren Mitgliedern und der Gesellschaft. Es stellen sich ungeheuer viele Fragen. Auf der Homepage der GEW geben wir so weit möglich Antworten und aktualisieren die Informationen täglich. Zusammen mit den anderen DGB-Gewerkschaften nehmen wir in Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Sozialpartnern aus der Wirtschaft Einfluss, um die GEW-Mitglieder, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Dafür stimmen wir uns in täglichen Telefonkonferenzen ab.
Die Gewerkschaften fordern in dieser Krise soziale Verantwortung ein. Die GEW macht sich für die Beschäftigten im Bildungsbereich stark, sie dürfen nicht in soziale Notlagen geraten. Im Bildungsbereich mahnen wir an, dass alle Gelder für Maßnahmen, deren Finanzierung in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen eingestellt sind, fließen – auch wenn Leistungen nicht erbracht werden können. Das gilt für die Träger von Kitas, Jugendhilfe- und Sozialeinrichtungen gleichermaßen wie für die hier Beschäftigten, aber auch für die Honorarlehrkräfte in der Weiterbildung, die Goethe-Institute, das BAföG und für Lehrbeauftragte an den Hochschulen. Auch die Länder und vor allem die Kommunen, die beispielsweise für die Volkshochschulen verantwortlich sind, müssen Lehrkräfte und Bildungsstätten absichern.
Die GEW hat die Kanzlerin in einem Brief auf die prekäre Lage der Honorarlehrkräfte hingewiesen. Schnell haben wir erreicht, dass das BAföG auch dann fließt, wenn das Semester später beginnt. Jetzt treten wir dafür ein, dass das Sommersemester 2020 nicht verloren geht. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind Zusagen erreicht. Die GEW-Landesvorsitzenden stehen in Gesprächen mit den Landesregierungen, die Personal- und Betriebsräte der GEW sorgen vor allem mit Blick auf Notdienste dafür, dass auf Risikogruppen und Kolleginnen und Kollegen mit Kindern Rücksicht genommen wird.
Die Unterschiede und Schwächen in der digitalen Ausstattung sind jedoch ein Problem und wirken sich auf die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler negativ aus.
Besonders bei den Notdiensten in Krippen und Kitas ist die körperliche Nähe zu den Kindern nötig. Die Fachkräfte brauchen deshalb beispielsweise dringend Schutzkleidung. Wir haben großen Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, die hier ihre Arbeit leisten. Für Familien, die in einer schwierigen sozialen und finanziellen Situation sind, wird die Hilfe der Sozialarbeit dringend benötigt, denn die Krise verschärft die Lage.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen arbeiten kreativ von zu Hause und stellen Lernmaterial zu Verfügung. Die Unterschiede und Schwächen in der digitalen Ausstattung sind jedoch ein Problem und wirken sich auf die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler negativ aus. Die Krise darf die Bildungsungerechtigkeit nicht verstärken. Deshalb weisen wir schon jetzt darauf hin, dass nach der Krise zusätzliche Unterstützung für Schulen in benachteiligten Stadtteilen und für Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache erlernen, dringend notwendig ist.
Mit den Maßnahmenpaketen, die die Bundesregierung jetzt geschnürt hat, werden teils auch Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, die Arbeitszeitgesetzgebung kann durch Verordnung verändert werden. Es ist eine wichtige Aufgabe nach der Krise, dafür zu sorgen, dass diese Eingriffe in die Freiheits- und Bürgerrechte unverzüglich zurückgenommen werden.
Bleibt gesund und gerade jetzt: Frohe Ostern!