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Geduldete Menschen in Ausbildung

Rechtssicherheit verbessern!

Ein Bericht des IAB-Forums zeigt auf, dass Duldungen für Auszubildende neben hoher Unsicherheit auch starke Abhängigkeit vom Betrieb bedeuten. Die GEW sieht sich in ihrer Forderung bestätigt, die Rechtssicherheit zu verbessern.

Foto: Pixabay.com / CC0
Foto: Pixabay.com / CC0

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat im März einen Bericht veröffentlicht, der aufzeigt, dass Duldungen für Auszubildende neben einer hohen Unsicherheit auch eine starke Abhängigkeit vom Betrieb bedeuten. Denn ihre Aufenthaltsperspektive hängt davon ab, ob sie ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Die GEW sieht sich in ihren Forderungen bestätigt, die Rechtssicherheit für geduldete Auszubildende zu verbessern beziehungsweise ihnen bereits während der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.

Eine der wichtigsten Forderungen der GEW ist, dass alle Asylsuchenden einen gesicherten Aufenthaltsstatus bis zum Abschluss einer Berufsausbildung und anschließender mindestens zweijähriger Berufsausübung erhalten sollten – unabhängig vom Lebensalter.

„Auch Schulen und Ausbildungsbetriebe brauchen Planungssicherheit.“ (Ralf Becker)

„Auch wenn sich mit der sogenannten 3+2 Regelung seit 2020 die Sicherheit für Betriebe und Auszubildende verbessert hat, fordern wir weiterhin eine generelle Absicherung des Aufenthalts für Auszubildende außerhalb des Duldungssystems“, sagte Ralf Becker, GEW Vorstandsmitglied für berufliche Bildung und Weiterbildung. „Die Rechtssicherheit muss nicht nur für die Geflüchteten verbessert werden, auch Schulen und Ausbildungsbetriebe brauchen Planungssicherheit, dass die Ausbildung tatsächlich begonnen und abgeschlossen werden kann!“

Außerdem sollten Zugänge zu Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitenden Hilfen sowie der assistierten Ausbildung dringend verbessert werden ­– unabhängig vom Status der Geflüchteten.

Hohe Abhängigkeit vom Ausbildungsbetrieb

Auszubildende, die in Deutschland nur geduldet sind, müssen zunächst ihre Ausbildung erfolgreich durchlaufen, wenn sie das Risiko einer Abschiebung reduzieren und sich langfristig ein Leben in Deutschland aufbauen möchten. Während der Ausbildung verbleiben geduldete Menschen bislang in diesem unsicheren Status, was eine hohe Abhängigkeit vom Ausbildungsbetrieb und damit einhergehende, teilweise prekäre Zustände für die Auszubildenden bedeutet. Das bestätigt der im März veröffentlichte Bericht im IAB-Forum.

Hier heißt es: „Arbeitsbedingungen wie niedrige Löhne, zeitlich flexible Arbeitseinsätze, häufig wechselnde Arbeitszeiten, hohe Arbeitsintensität oder der Einsatz an verschiedenen Standorten des Betriebs akzeptieren die Betroffenen nahezu widerspruchslos. Denn eine Gefährdung oder gar der Verlust ihrer Arbeitsstelle würde bedeuten, dass ihr Ziel, einen sichereren Aufenthaltsstatus zu erreichen, wieder ein Stück weiter wegrücken würde.“

„Wir wollen Geduldeten in der Ausbildung und ihren Betrieben mehr Rechtssicherheit durch eine Aufenthaltserlaubnis verleihen.“ (§ 60 c AufenthG)

Die Bundesregierung plant in ihrem Koalitionsvertrag, künftig den betroffenen Menschen bereits während der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Sie würde damit deren Perspektiven verbessern und deren allzu starke Abhängigkeit vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb abbauen. Die GEW setzt sich dafür ein, dass diese Planung möglichst schnell umgesetzt wird.