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Personalvertretung an Auslandsschulen

Kabinett greift GEW-Initiative auf

Das Bundeskabinett hat sich auf ein Eckpunktepapier zur Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen verständigt. Darin wird auch die von der GEW geforderte Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen erwähnt.

Foto: GEW/Shutterstock
An den Deutschen Auslandsschulen braucht es eine wirksame Personalvertretung. (Foto: GEW/Shutterstock)

Um das Netzwerk deutscher Auslandsschulen auszubauen und zu stärken, hat das Bundeskabinett Mitte Juli ein Eckpunktepapier zur Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen (DAS) verabschiedet. Den DAS stünden für die Vermittlung demokratischer Werte, betont die Bundesregierung in dem im Juli beschlossenen Papier. Dazu gehöre auch, dass den Beschäftigten eine „angemessene Mitwirkung in Personalangelegenheiten“ ermöglicht werde. Damit wird auch der von der GEW geforderten Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen Rechung getragen.

„Endlich sehen wir, dass die Initiative zur Einrichtung von Personalvertretungen, die von der AGAL in der GEW ausging, auf Regierungsebene zur Kenntnis genommen wird.“ (Thomas Rosenbaum)

„Endlich sehen wir, dass die Initiative zur Einrichtung von Personalvertretungen, die von der AGAL in der GEW ausging, auf Regierungsebene zur Kenntnis genommen wird,“ kommentiert Vorstandsmitglied Thomas Rosenbaum diesen Punkt mit vorsichtiger Zurückhaltung.

Er hat den GEW-Vorschlag mit erarbeitet und war seitdem an vielen Gesprächen mit den Mitgliedern des Bundestagsunterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik beteiligt.

Auslandsschulgesetz ändern

Auf der AGAL-Fachtagung und in Videokonferenzen mit Mitgliedern an den DAS wurde deutlich, dass es statt der freiwilligen Lehrerbeiräte eine wirksame Personalvertretung an den DAS braucht, damit Beschäftigte ihre Interessen vertreten können.

Demgegenüber wird oft eingewendet: Personalvertretungsstrukturen mit starken Beteiligungsrechten, wie sie aus Deutschland bekannt sind, lassen sich nicht auf das Auslandsschulwesen übertragen, da an den Schulen jeweils das Recht des Sitzlandes gelte. Auch in dem aktuell vorgelegten Eckpunktepapier findet sich diese Einschränkung wieder.

„Wir haben unserem GEW-Vorschlag zur Einrichtung von Personalvertretungen einen Entwurf für die Änderung des Auslandsschulgesetzes und der Verwaltungsvorschriften hinzugefügt und damit den Weg gewiesen, wie sich über die Förderfähigkeit Personalvertretungen an den Schulen einrichten ließen“, ergänzt Thomas Rosenbaum.

Weltweite digitale Vernetzung der Schulen

Die Bundesregierung betont in ihrem Eckpunktepapier die Einbindung der Deutschen Auslandsschulen in das PASCH-Netzwerk (Initiative ‘Schulen: Partner der Zukunft’). Die ZfA, die dieses Netzwerk bereits seit dessen Gründung vor dreizehn Jahren betreut, solle sich nun um die Weiterentwicklung kümmern, wenn sie im neu gegründeten Amt für Auswärtige Angelegenheiten angekommen sei.

Bislang ist es jedoch nur vereinzelt zu Ansätzen der Zusammenarbeit von DAS und PASCH-Schulen gekommen. Eine Weiterentwicklung müsste demgegenüber eine wirkliche digitale Vernetzung aller Schulen weltweit beinhalten. Nicht nur die Lehrkräfte und Fachschaften, vor allem die Schülerinnen und Schüler von DAS und PASCH-Schulen könnten durch gemeinsames digitalisiertes Lernen viel stärker, nicht nur über einzelne Projekte in Austausch treten.

Dabei dürfe sich das Verständnis von Digitalisierung nicht nur auf die Ausstattung mit digitalen Geräten und das Durchführen von Fernunterricht beschränken. „Die Weiterentwicklung muss dem Wunsch nach einem stärkeren Austausch der Schulen untereinander und einer wirklichen digitalen Vernetzung aller Schulen weltweit Rechnung tragen“, meint AGAL-Mitglied Marc Seegers, der als Referent auf regionalen Fortbildungen der ZfA die DAS in der Schulentwicklung begleitet.

Auslandsschuldienst attraktiver machen

Im Eckpunktepapier wird auch die Bedeutung der Lehrkräfte für die Qualität der DAS betont. Gewürdigt wird dabei auch die „erstklassige pädagogische Arbeit“ der aus den Schuldiensten der Bundesländer beurlaubten Lehrkräfte. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass jetzt nicht mehr vorrangig von „vermittelten“ Lehrkräften die Rede ist, sondern durch die Verwendung des Begriffs „beurlaubte“ Lehrkräfte offenbar anerkannt wird, dass einzelne Bundesländer aufgrund des Mangels an pädagogischen Fachkräften im Schuldienst nur noch wenige Lehrkräfte für eine Tätigkeit als ADLK an die ZfA vermitteln.

Stattdessen wählen immer mehr Kolleginnen und Kollegen den Weg in den Auslandsschuldienst über eine Beurlaubung für eine Tätigkeit als Ortslehrkraft (OLK). Die Übernahme des Versorgungszuschlages durch Bund und Länder erleichtert sowohl den interessierten Lehrkräften als auch den Landesschulbehörden diese Entscheidung.

„Endlich eine zeitgemäße Vertragsstruktur für alle Lehrkräfte schaffen.“ (Wilfried Auel)

Dies kann Thomas Rosenbaum aus seiner Arbeit im Gesamtpersonalrat in der Berliner Senatsschulverwaltung bestätigen. „Wir sehen mit Sorge, dass die Beschäftigung als OLK direkt an die Auslandsschule über eine Beurlaubung immer mehr zum Regelfall wird“, so Rosenbaum. Die AGAL hat wiederholt kritisiert, dass an den DAS unterschiedliche Kategorien von Lehrkräften mit ganz unterschiedlichen Vertragsverhältnissen geschaffen werden.

„Die Attraktivität des Auslandsschulsystems könnte erhöht werden, wenn endlich eine zeitgemäße Vertragsstruktur für alle Lehrkräfte geschaffen würde“, so AGAL-Mitglied Wilfried Auel. Er verweist auf die Forderung der GEW, ein Auswärtiges Schulamt einzurichten. „Dadurch bekämen alle Lehrkräfte einheitliche Verträge nach deutschem Recht und würden den Schutz einer übergeordneten Schulaufsichtsbehörde genießen.“