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Politik will Lücke zur Umgehung des Mindestlohns schließen

Die GEW begrüßt die Entscheidung der Politik, die Möglichkeit der Umgehung des Mindestlohns in der Weiterbildung bei öffentlichen Aufträgen zu beenden – eine langjährige Forderung der Gewerkschaft.

Foto: Colourbox.de

Bislang kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen nur von den Bietern die Einhaltung von Mindestlöhnen verlangen, die "überwiegend" Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III durchführen. Somit muss die BA auch Unternehmen berücksichtigen, die ihre Beschäftigten unterhalb des Mindestlohns in der Weiterbildung vergüten.

Die GEW forderte die Politik von Anfang an auf, diese Lücke zur Umgehung des Mindestlohns zu schließen. Im Mai beschloss das Bundeskabinett nun einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes. Im Juni und Juli müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Die Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung begrüßte die Entscheidung der Politik, die Möglichkeit zur Umgehung des Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen zu beenden.

Weitere Themen im Infoblatt Weiterbildung im Juni 2017:

  • Mindestlohn Weiterbildung steigt ab 2018
  • Beruflicher Erfahrung ihren Wert geben – DGB beschreibt Anforderungen für Validierungsverfahren
  • Gewerkschaftstag 2017