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Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung steigt ab 2018

Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung wird zum 1. Januar 2018 um 4,5 Prozent erhöht. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich nach sieben Monaten auf einen Kompromiss verständigt.

Pädagoginnen und Pädagogen in der beruflichen Weiterbildung bekommen ab 1. Januar 2018 einen Stundenlohn von 15,26 Euro. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich nach sieben Monaten harter Verhandlungen auf eine Erhöhung von 4,5 Prozent geeinigt. Unterm Strich bedeutet das für die Angestellten 2.587,67 Euro brutto pro Monat bei einer 39- beziehungsweise 2.654,02 Euro bei einer 40-Stunden-Woche. 

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 12 Monate. Für die kommende Verhandlungsrunde über einen Mindestlohn ab 2019 haben die Arbeitgeber zudem zugesagt, auch über einen Mindestlohn für das nichtpädagogische Personal in der Weiterbildung nach SGB II und III zu verhandeln.

Am 27. April hatte die Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger Beruflicher Bildung die Lohnerhöhung um 4,5 Prozent angeboten. Am 17. Mai stimmten die Tarifkommissionen von GEW und ver.di dem zu. In den nächstenWochen werden die Gewerkschaften und die Zweckgemeinschaft gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages stellen. Ziel ist ein nahtloser Anschluss an die bis Ende 2017 geltende Regelung.