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Mindesthonorare für Integrationslehrkräfte steigen

Honorarlehrkräfte für Integrationskurse bekommen mehr Geld. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden die Honorarsätze von 23 auf 35 Euro je Unterrichtseinheit angehoben. Für die GEW ist damit nur die unterste Haltelinie markiert.

Die Mindestvergütung, die Integrationskursträger Honorarlehrkräften zahlen sollen, wird mit Wirkung zum 1. Juli 2016 von 23 auf 35 Euro je Unterrichtseinheit angehoben. Zur Sicherstellung der Mindestvergütung steigt nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) auch der Kostenerstattungssatz, den Kursträger je Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhalten, von 3,10 Euro auf 3,90 Euro.

"Gut geschulte und motivierte Lehrkräfte in Integrationskursen leisten einen essenziellen Beitrag für eine gelingende Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer", erklärte das Ministerium. Um die Qualität der Lehrangebote zu erhalten, sei es wichtig, die Vergütungssituation insbesondere der Honorarlehrkräfte zu verbessern.

Die GEW verlangt seit langem eine deutlich bessere Bezahlung von Integrationslehrkräften. Weiterbildungsexperte Ansgar Klinger nannte die Honorarerhöhung einen "Schritt in die richtige Richtung". Er machte aber auch deutlich, dass 35 Euro nur die unterste Haltelinie markierten. Die Bildungsgewerkschaft fordert, Integrationskurslehrkräfte fest anzustellen. Die Bezahlung solle sich an der Entgeltstufe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren. Alternativ könnten Honorarverträge mit 54 Euro pro Stunde angeboten werden.

Medienberichten zufolge kalkuliert das BMI das Bruttoeinkommen der Lehrkräfte bei einem Honorar von 35 Euro und 30 Stunden pro Woche mit 4.200 Euro. Jede Stunde müsse aber auch vor- und nachbereitet werden, betont die GEW. Gehe man daher von 25 Stunden als Vollzeitbeschäftigung aus und berücksichtige, dass die Lehrkräfte alle Sozialabgaben allein stemmen müssen, blieben rund 2.400 Euro vor Steuern. Dies entspreche nicht dem Qualifikationsniveau der Integrationslehrkräfte.