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Probleme durch Corona-Krise

Honorarlehrkräfte geraten in existentielle Not

Die Corona-Krise wird für die Lehrkräfte und Träger in der Weiterbildung zum Problem. Durch den Unterrichtsausfall ist ihre Finanzierung gefährdet, besonders dort, wo das geltende Recht ihnen das Risiko der höheren Gewalt zuschreibt.

Der Geschäftsführende Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat die Bundesregierung Anfang der Woche auf einen dringenden Handlungs- und Regelungsbedarf für Einrichtungen und Kurse der Integration und der Weiterbildung mit der Zuständigkeit des Bundes hingewiesen.

Betroffen sind hier besonders Lehrkräfte und Träger auf den Gebieten:

  1. der Integrationskurse,
  2. der Berufssprachkurse,
  3. der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeschriebenen Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL)

Hintergrund: Mit dem Trägerrundschreiben 05/2020 vom 14.03.2020 empfiehlt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, „Kurse für zunächst 14 Tage zu unterbrechen und den Beginn neuer Kurse für den gleichen Zeitraum zu verschieben.“

Die Bundesagentur hat die Träger der Kurse unter Punkt 3 mit folgender Aussage informiert: „Sollten Maßnahmeträger aufgrund einer Anordnung der Gesundheitsbehörde einen Maßnahmestandort schließen müssen, werden sie von der Verpflichtung zur Leistungserbringung frei. Es liegt ein Fall der höheren Gewalt vor. Im Gegenzug entfällt die Leistungspflicht der Bundesagentur für Arbeit, die Maßnahme für die Dauer der Schließung zu vergüten.“ Die BA verweist ferner auf mögliche Ausgleichsansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz.

Die Träger der AMDL-Maßnahmen sehen sich durch die Auslegung der geltenden Rechtslage durch die BA, sich einer Zahlungsverpflichtung im Falle einer vorübergehenden behördlichen Schließung aufgrund des Coronavirus zu entziehen, einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt.

Soloselbstständige geraten in Not

Die GEW verweist zudem darauf, dass die Lehrkräfte in den Integrations- und Berufssprachkursen zum allergrößten Teil sogenannte Soloselbstständige sind. Sie müssen ihren Lebensunterhalt überwiegend aus den Honoraren ihrer Lehrtätigkeit bestreiten. Wenn kein Ausgleich für ihren Honorarausfall geschaffen wird, geraten sie in eine Notlage.

Ihre Einkommen liegen ohnehin an der Armutsgrenze, da sie u.a. als Selbständige ihre Sozialversicherungsbeiträge alleine schultern müssen. Eine mögliche Entschädigung nach dem Infektionsschutzrecht erhalten Selbständige nur, sofern sie selbst erkrankt sind und folglich unter Quarantäne gestellt werden. Auch Kurzarbeitergeld, womit die Bundesregierung Einkommensausfall ausgleichen will, gibt es nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Selbständige.

GEW: Schutzschild reicht nicht weit genug

Die GEW begrüßt, dass die Bundesministerien für Finanzen sowie für Wirtschaft und Energie am 13. März die Erklärung „Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ herausgegeben haben. Wörtlich heißt es darin: „Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen. Der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz (SPD), und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. … Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.“

Die GEW gibt jedoch zu bedenken, dass die zuvor genannten freiberuflichen Lehrkräfte in diesem Plan nicht vorkommen.

Bund soll Risiko der höheren Gewalt übernehmen

Der Geschäftsführende Vorstand der GEW hat sich deshalb in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. Er schlägt eine vorübergehende Regelung für den Fall des durch den Coronavirus bedingten Unterrichtsausfalls vor: Der Bund solle als öffentlicher Auftraggeber das Risiko der höheren Gewalt übernehmen. In die Durchführungsbestimmungen einer solchen Regelung sei die Sicherung der finanziellen Lage der Lehrkräfte explizit aufzunehmen, heißt es in dem Brief weiter.

Auch für die politischen Stellen der Kommunal- bzw. Landesverwaltung, die die Entscheidung über die Schließung des Unterrichts von Volkshochschulen und anderen Weiterbildungsstätten getroffen haben, gelten ähnliche politische Lösungsvorschläge, die die Untergliederungen und Landesverbände der GEW einbringen.

Die GEW Bayern hat eine laufend aktualisierte Übersicht zum akuten Problem des Einkommensausfalls u.a. für Honorarlehrkräfte erstellt.