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DGB-Index Gute Arbeit 2020

Gewerkschaften fordern mehr Arbeitsschutz im Homeoffice

Mobil arbeitende Beschäftigte haben zwar mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten, sind aber auch höheren Belastungen ausgesetzt. Das zeigt der Report 2020 des DGB-Index Gute Arbeit.

In nur rund einem Drittel der Betriebe, die Homeoffice und mobile Arbeit anbieten, gibt es dazu Betriebsvereinbarungen. (Foto: Pixabay / CC0)

Überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche sind bei mobilen Beschäftigten zwei- bis dreimal so häufig wie bei denen, die nicht mobil arbeiten. Das geht aus dem DGB-Index Gute Arbeit 2020 hervor. Mobile Beschäftigte arbeiten zudem deutlich häufiger unbezahlt für ihren Arbeitgeber und müssen auch außerhalb der Arbeitszeit oft erreichbar sein. Den Angaben zufolge arbeitet mehr als ein Drittel (36 Prozent) der abhängig Beschäftigten in Deutschland mobil. Das Homeoffice ist nur eine Variante davon.  

„Das geplante ‘Mobile-Arbeit-Gesetz’ muss unbedingt um ein Mitbestimmungsrecht für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit erweitert werden.“ (Reiner Hoffmann)

„Einmal mehr zeigt sich: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss auch bei mobiler Arbeit gelten, damit Beschäftigte vor Entgrenzung, Überlastung und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen geschützt werden“, sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann. In nur rund einem Drittel der Betriebe, die Homeoffice und mobile Arbeit anböten, gebe es dazu Betriebsvereinbarungen. „Das geplante ‘Mobile-Arbeit-Gesetz’ muss unbedingt um ein Mitbestimmungsrecht für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit erweitert werden.“

Kontakt zu Gewerkschaften nötig

Francesco Grioli, Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) betonte: „Der Achtstundentag und die elfstündige Ruhezeit sind Voraussetzung für ausreichende Erholung und Schutz der Gesundheit.“ Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, fügte hinzu: „Ganz wichtig ist zudem, dass den Beschäftigten während ihrer mobilen Arbeit digitale Kommunikationsmittel zur Kontaktaufnahme mit ihren Interessenvertretungen bereitgestellt werden.“ Die Gewerkschaften benötigten zum Beispiel einen betrieblichen Intranetauftritt, um mit den Beschäftigten in Kontakt treten zu können.

Einkommen wird negativer bewertet als 2019

Weitere Ergebnisse der aktuellen Auswertung: Ein Viertel der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, gibt an, dass die erbrachte Arbeit gar nicht oder nur teilweise als Arbeitszeit angerechnet werde. Zwei Drittel der Befragten, die nicht im Homeoffice arbeiten, möchten dies auch gar nicht. Neben der Begründung, dass ihr Job nicht für die Arbeit im Homeoffice geeignet sei, sind dabei vor allem der Wunsch nach Trennung von Arbeit und Privatleben sowie nach persönlichen Kontakten zu Kolleginnen und Kollegen ausschlaggebend.

Insgesamt bewerten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derweil die Qualität ihrer Arbeit etwas besser als im Vorjahr. Insbesondere die Sinnhaftigkeit der eigenen Arbeit wird positiv wahrgenommen. Deutlich negativer werden das Einkommen und die Arbeitsbelastung bewertet. 

Kein „Corona-Effekt“ 

Mit dem DGB-Index Gute Arbeit werden seit 2007 einmal im Jahr abhängig Beschäftigte zur Qualität ihrer Arbeitsbedingungen befragt. Von Januar bis Mai 2020 nahmen bundesweit mehr als 6.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen, Berufe, Einkommens- und Altersgruppen, Regionen und Betriebsgrößen teil. Die generelle Einschätzung der Arbeitsbedingungen durch die Beschäftigten änderte sich im Verlauf der Befragung nicht wesentlich, so dass sich in der Studie kein „Corona-Effekt“ zeigt.