DaF/DaZ-Lehrkräfte in allen Integrationskursen müssen laut Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands grundsätzlich fest angestellt und tariflich entlohnt werden – orientiert an der Entgeltgruppe 11 des TVöD unter anderem mit einer 39-Stunden-Woche und 30 Tagen Urlaub. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) a 45 Minuten pro Woche beträgt 25 bei einer Vollzeitstelle. Ohne Festanstellung müssen DaF/DaZ-Lehrkräfte entsprechende Stundensätze erhalten. Das Honorar für eine UE beträgt mindestens 55 Euro. Die Qualitätsstandards, die bis zum 31. August 2015 nach der Integrationskursverordnung formuliert waren, müssen eingehalten werden.
Langfristig fordert die GEW, dass die Qualifikationsanforderungen für Lehrkräfte in Sprach- und Integrationskursen eine Ausbildung begründen, die auf einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss beruht und eine Eingruppierung nach E 13 ermöglichen. Für die nach bisherigen Kriterien zugelassenen Lehrkräfte ist eine Nachqualifizierung einzurichten, bereits erworbene Qualifikationen sowie Berufserfahrungen sind dabei anzuerkennen.
Weitere Themen im Infoblatt Weiterbildung im Februar 2018:
- Mindestlohn in der Weiterbildung: Tarifverhandlungen ohne Arbeitgeberangebot
- GEW auf der Didacta
- Ratgeber zum Umgang mit rechtsextremen Sprüchen