Selbstbestimmungsgesetz
GEW fordert mehr Aufklärungsprojekte
Das Bundeskabinett hat das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Künftig soll jeder Mensch seinen eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen festlegen und ändern können. Nach Ansicht der GEW gibt es trotzdem noch viel zu tun.
Das Bundeskabinett hat im August das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Will jemand seinen Geschlechtseintrag ändern, müssen demnach künftig eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abgegeben werden.
Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag jedoch nicht selbstständig ändern. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen.
„Eine detaillierte Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz für queere Bildung ist überfällig.“ (Frauke Gützkow)
Für die GEW geht das neue Gesetz in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Mit Blick auf die Altersgrenzen etwa ist die Gewerkschaft der Ansicht, dass die selbstständige Erklärung zum Geschlechtseintrag bereits ab 14 Jahren möglich sein sollte.
Eine Personenstandsänderung für alle Jugendlichen, die sie benötigen, würde auch für die in den Bildungseinrichtungen tätigen Personen mehr Rechtssicherheit bringen, erklärte Frauke Gützkow, Vorstandmitglied Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik.
„Es gibt noch viel zu tun, um trans*-Kindern und -Jugendlichen die Angst in der Schule zu nehmen.“ (Frauke Gützkow)
Mit Blick auf Schulen forderte sie zudem: „Es gibt noch viel zu tun, um trans*-Kindern und -Jugendlichen die Angst in der Schule zu nehmen. In jeder Klasse gibt es statistisch mindestens eine queere Person. Es braucht ein ‚Mehr‘: mehr Aufklärungsprojekte in Schulen, damit trans*-Kinder und -Jugendliche sich und ihre Identität wiederfinden, mehr Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal, mehr Beschwerdestellen, in denen sich Betroffene bei Diskriminierungen Rat holen können. Eine detaillierte Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz für queere Bildung ist überfällig.“
Definitionen laut neuem Gesetz
Bislang gilt das sogenannte Transsexuellengesetz. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend. Es sieht etwa vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung ändern dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Trans sind laut neuem Gesetz Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Inter bedeutet, angeborene körperliche Merkmale zu haben, die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen. Nicht-Binär wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.