#GEWTAG22
„Es geht um unseren Schutz vor Überlastung“
Die GEW fordert die Bundesregierung auf, Arbeitgeber endlich zu verpflichten, die Arbeitszeit der Beschäftigten im Bildungsbereich zu erfassen. Dabei müssten die Besonderheiten pädagogischer und wissenschaftlicher Arbeit berücksichtigt werden.
Die längst überfällige Reform des Arbeitszeitgesetzes endlich anzugehen, forderte die Mehrheit der Delegierten des GEW-Gewerkschaftstages am Donnerstag. Eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2019 in einem Urteil verlangt und die Mitgliedsstaaten aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Das ist in Deutschland bislang nicht geschehen.
„Der Schlüssel ist die Reduzierung der Arbeitszeit.“ (Daniel Merbitz)
„Wir werden darauf achten, dass die Besonderheiten der pädagogischen Arbeit im Gesetzentwurf berücksichtigt werden“, sagte Daniel Merbitz, bei der GEW verantwortlich für den Bereich Tarif- und Beamtenpolitik. „Es geht um uns, um unseren Schutz vor Überlastung – und der Schlüssel ist die Reduzierung der Arbeitszeit.“
Lehrkräfte etwa sind aufgrund zu hoher Arbeitszeitvorgaben gegenüber vergleichbaren Beschäftigten im öffentlichen Dienst schlechter gestellt, ergab bereits 2018 eine Studie des Göttinger Sozialwissenschaftlers Frank Mußmann. Zwischen 14 und 19 Prozent der Lehrkräfte bewegen sich demnach sogar im Bereich überlanger Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden wöchentlich.
Nicht alles per Stechuhr messbar
Die geforderte Arbeitszeiterfassung dürfe jedoch nicht zu Leistungskontrollen und Überwachung der Beschäftigten führen. Auch müsse die Zeiterfassung den Anforderungen an eine qualitativ hohe pädagogische und wissenschaftliche Arbeit entsprechen. „Arbeitsbelastung ist nicht nur ein Zeitthema“, sagte eine Delegierte. „Es muss ein Raum bleiben, der sich der Stechuhr entzieht.“
Unterschiedliche Meinungen äußerten die Delegierten zu dem im Antrag enthaltenen Passus, der eine klare Definition der vom Arbeitgeber geforderten Tätigkeiten verlangt. Einzeltätigkeiten aufzulisten „nutzt uns überhaupt nicht“, kritisierte ein Delegierter. Insbesondere die Interaktionsarbeit sei nicht planbar. Susanne Gondermann von der Bundesfachgruppe Gesamtschulen mahnte, Arbeitgeber könnten dann, wie in Hamburg geschehen, „Arbeitszeitverordnungen vorlegen, die unrealistisch sind“.
Schulformen nicht gegeneinander ausspielen
Kontrovers diskutiert wurden auch die je nach Schulform und Fächerkombination unterschiedlichen Belastungen, pädagogischen Anteile oder Korrektur-Aufwandszeiten. „Ich kann mir nicht vorstellen, wie eine Arbeitszeitregelung das erfassen soll“, so ein Delegierter. Ein anderer appellierte: „Hört auf, einzelne Schulformen oder Fächerkombinationen gegeneinander auszuspielen – Studien zeigen: Alle arbeiten viel zu viel.“
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- 2.04 Arbeitszeiterfassung gesetzlich regeln – Besonderheiten pädagogischer und wissenschaftlicher Arbeit berücksichtigen