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„Kita-Qualitätsgesetz“

„Eine Fortsetzung ohne Weiterentwicklung“

Die vom Kabinett beschlossene Fortsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ wird nach Ansicht der GEW die Qualität in Kindertageseinrichtungen nicht ausreichend verbessern. Sie festigt die Problemstellungen im System.

Foto: GEW / Shutterstock
Foto: GEW / Shutterstock

Die GEW kritisiert den im Kabinett beschlossenen Entwurf zur Fortführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) als nicht zielführend und mutlos. In Zeiten, in denen das System der Kindertagesbetreuung am Limit ist, stellt sich die fehlende Aufstockung der Finanzmittel als besonders tragisch für die Qualitätsentwicklung dar. Darüber hinaus vermisst die GEW die in der Evaluation hervorgehobene Rolle der Orientierung an wissenschaftlichen Standards.

Verteilungskämpfe um knappe Finanzressourcen

Es ist begrüßenswert, wenn zukünftig ein stärkerer Fokus auf die Handlungsfelder der sprachlichen Förderung, der Sicherung und Qualifizierung von Fachkräften, sowie einer Verbesserung im Fachkraft-Kind Schlüssel angestrebt wird. Im Kontext der Kürzungen der Bundesprogramme „Sprach-Kitas“ und „Fachkräfteoffensive: frühe Chancen“, steckt hier eine besondere Brisanz. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesländer mit dem Wegfall des Handlungsfeldes der Gebührenreduzierung/Gebührenfreier Zugang umgehen werden.

„In unseren Augen besteht eine große Gefahr, dass mit dieser Fortführung die Verteilungskämpfe um knappe Finanzressourcen auf die Landes- bzw. kommunale Ebene verlagert werden und eine tatsächliche Qualitätsentwicklung, besonders in Zeiten wachsender ökonomischer Disparität, nicht im Sinne der Fachkräfte, Kinder und Eltern stattfinden kann“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit.

„Die Bundesregierung hat hier die Verantwortung, sich zur frühkindlichen Bildung zu bekennen und diese mit den notwendigen Investitionen zukunftsfähig aufzustellen.“ (Doreen Siebernik)

„Ein tatsächliches Qualitätsgesetz darf kein Auffangschirm für auslaufende Bundesprogramme sein“, bilanzierte Siebernik. Die zur Verfügung gestellten knapp vier Milliarden Euro für die Qualitätsverbesserung in den Kitas seien „nicht zukunftsorientiert“: „Es ist enttäuschend, dass die Kolleg*innen hier in die Verteilungskämpfe gezwungen werden. Die Bundesregierung hat hier die Verantwortung, sich zur frühkindlichen Bildung zu bekennen und diese mit den notwendigen Investitionen zukunftsfähig aufzustellen.“

Beruf attraktiver machen

Die GEW setzt sich seit Jahren für ein Bundesgesetz ein, das einheitliche Qualitätsstandards in den Kitas regeln soll. Sie fordert unter anderem eine verbesserte Fachkraft-Kind-Relation mit dem Schlüssel 1:2 für unter Einjährige, 1:3 für Ein- bis Dreijährige und 1:8 für Drei- bis Fünfjährige. 25 Prozent der vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit sollen als mittelbare pädagogische Arbeitszeit zur Verfügung stehen, Leitungskräfte müssen für die mit dieser Position verbundenen Aufgaben freigestellt werden. Darüber hinaus verlangt die Bildungsgewerkschaft, den Erzieherinnen- und Erzieherberuf schon mit Beginn der Ausbildung attraktiver zu machen, vor allem durch die Schaffung guter Arbeitsbedingungen und bundeseinheitlicher Standards.