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Startchancenprogramm

Das ist ungerecht

Die GEW kritisiert die Finanzierung des Startchancenprogramms und fordert eine gerechtere Verteilung der Gelder. Ungleiches müsse auch ungleich behandelt werden. Dabei könnten die Mittel auch anders und besser verteilt werden.

Die GEW kritisiert die Finanzierung des Startchancenprogramms: „Ungleiches muss auch ungleich behandelt werden!“ (Foto: Shutterstock/GEW)

Die GEW begrüßt grundsätzlich die vorläufige Einigung zwischen Bund und Ländern zum „Startchancenprogramm“, stellt jedoch fest, dass für das Programm nicht ausreichend Geld bereitgestellt wird.

„Es ist gut, dass das Programm starten kann, aber die Finanzierung ist bei Weitem nicht ausreichend“, sagte die Vorsitzende der GEW, Maike Finnern, am Freitag in Frankfurt a.M. anlässlich des Eckpunktepapiers zum Startchancenprogramm, auf das sich Bund und Länder am Donnerstagnachmittag verständigt hatten. Das Programm solle benachteiligten Schulen die Möglichkeit geben, Konzepte zu entwickeln und zu planen, doch dafür stünden in den nächsten zehn Jahren lediglich jährlich zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Finnern erklärte, dass der Bedarf jedoch deutlich höher sei.

Startchancenprogramm kann nur ein erster Schritt sein

Laut Finnern erreicht das Programm lediglich rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler, obwohl etwa 25 Prozent der Kinder und Jugendlichen als arm oder armutsgefährdet gelten. Die GEW-Vorsitzende kritisierte daher die Finanzierung und wies auf den erheblichen Sanierungsstau an Schulen in Höhe von rund 45 Milliarden Euro hin. Das Startchancenprogramm könne daher nur ein erster Schritt hin zu einer dauerhaften und soliden Finanzierung benachteiligter Schulen sein. Es müsse über die zehnjährige Laufzeit hinaus verstetigt und besser ausfinanziert werden.

Des Weiteren bedauerte Finnern, dass Bund und Länder die Chance verpasst haben, das Gießkannenprinzip bei der Verteilung der Gelder zu beenden. Während nur die Mittel der ersten Säule des Programms nach einem Sozialindex verteilt werden sollen, werden die Gelder für die anderen beiden Säulen weiterhin bedarfsunabhängig vergeben. Finnern forderte, dass der Grundsatz gelten müsse: Ungleiches müsse ungleich behandelt werden. Die Gelder müssten dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden – bei den armen Familien und Kindern. Sie betonte die Notwendigkeit, den Säulen II und III mehr finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um substantielle Verbesserungen in den Schulen zu erreichen.

Darüber hinaus dürften die Länder eigene Programme, die ähnliche Ziele wie das Startchancenprogramm verfolgen, auf ihre Ko-Finanzierung anrechnen. Dies sei grundsätzlich nachvollziehbar, dürfe jedoch nicht dazu führen, dass sich die Länder aus der Mit-Finanzierung verabschieden, warnte die GEW-Vorsitzende.

Positiv hob Finnern hervor, dass das Programm bei der Auswahl der Schulen einen Schwerpunkt auf den Primarbereich lege und dass „Armutsgefährdung“ und „Migrationshintergrund“ entscheidende Kriterien für die Auswahl der zu unterstützenden Schulen seien.