Zum Inhalt springen

D3 - Ein neuer, gerechter Verteilungsschlüssel als Alternative zum Königsteiner Schlüssel – Ungleiches ungleich behandeln

Die GEW fordert einen neuen und gerechten sozialindizierten Verteilungsschlüssel.

Die GEW setzt sich dafür ein, den sogenannten Königsteiner Schlüssel durch einen neuen, gerecht ausgestalteten sozialindizierten Verteilungsschlüssel zu ersetzen, der Bildungsungleichheiten verringert und die unterschiedliche Finanzkraft der Länder ausreichend berücksichtigt. Hierzu dient der im Auftrag der GEW entwickelte alternative sozialindizierte Verteilungsschlüssel als Grundlage, der die Kriterien Finanzkraft, soziale Bedürftigkeit, Bildungsstand und Bevölkerung berücksichtigt.

Dieser Verteilungsschlüssel muss bundeseinheitlich berechnet werden und zugleich bis in die lokale Ebene hinein anwendbar sein.

Die GEW fordert von Bund und den Ländern,

… bei Zuwendungen des Bundes im Schulbereich den Königsteiner Schlüssel oder eine Mittelaufteilung nach Umsatzsteueranteilen nicht mehr anzuwenden,

… unverzüglich Verhandlungen über Alternativen zu der bisherigen Praxis der Verteilung von Zuwendungen des Bundes an die Länder aufzunehmen,

… sich auf Verteilungsschlüssel zu verständigen, die

  • dazu beitragen, bestehende Bildungsungleichheiten zu verringern,
  • spezifisch an den Zielen der jeweiligen Bund-Länder-Vereinbarung ausgerichtet und inhaltlich begründet sind,
  • bei vergleichbarer sozialer Lage der Länder deren unterschiedliche Finanzkraft stärker berücksichtigen,
  • auf der Basis von aktuellen und bundesweit verfügbaren bevölkerungs-, schul- und sozialstatistischen sowie aktuellen Haushaltsdaten der Länder anlassbezogen und zielgruppenspezifisch berechnet werden können.

Schüler*innen aus ärmeren Kommunen oder Brennpunktvierteln müssen vom Bund stärker unterstützt werden, etwa durch mehr Fachkräfte und multiprofessionell aufgestellte Teams. Dieser Tatsache muss ein neuer Verteilungsschlüssel notwendigerweise Rechnung tragen. Die GEW fordert die Bundesregierung insbesondere dazu auf, die Bundesmittel für die, im Koalitionsvertrag versprochene, finanzielle Förderung von mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen nach einem gerechten, sozialindizierten Verteilungsschlüssel an die Länder auszuzahlen.