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Berufliche Aus- und Weiterbildung im Bundesrat

Neue Regeln zur Weiterbildungsförderung gebilligt

Um Arbeitskräfte fit für die Arbeit der Zukunft zu machen, wird Weiterbildung leichter zugänglich und künftig allen Beschäftigten offenstehen. Die GEW mahnt jedoch: „Wir sind noch lange nicht am Ziel.“

Mit dem Gesetz wird Weiterbildung nach Angaben der Bundesregierung leichter zugänglich. (Foto: Pixabay / CC0)

Neue Arbeitsinhalte, neue Technologien, neue Werkzeuge: Viele Arbeitskräfte stehen vor großen Herausforderungen und müssen sich weiterbilden. Dazu können nun verbesserte Regelungen zur Aus- und Weiterbildungsförderung in Kraft treten: Der Bundesrat billigte Anfang Juli das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz).

„Wir sind noch lange nicht am Ziel“

„Das beschlossene Gesetz ist als Einstieg in eine bessere Weiterbildungsförderung und eine Ausbildungsgarantie zu begrüßen, aber wir sind noch lange nicht am Ziel“, sagte Ralf Becker, GEW-Vorstandsmitglied für Weiterbildung. In der Beratung des Gesetzentwurfes konnte die GEW jedoch auch einige Erfolge erzielen: „So gibt es einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und beim Mobilitätszuschuss sind jetzt zwei Heimfahrten pro Monat möglich und nicht nur eine, wie anfangs vorgesehen“, sagte Becker.

Mit dem Gesetz wird Weiterbildung nach Angaben der Bundesregierung leichter zugänglich. Die Angebote werden übersichtlicher und allen Betrieben offenstehen. Feste Fördersätze sollen die Weiterbildungsförderung transparenter machen. Ein Qualifizierungsgeld für Beschäftigte wird Unternehmen unterstützen, ihre Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb zu halten. 

Einstieg in die Ausbildungsgarantie kommt

Außerdem enthält das Gesetz wie im Koalitionsvertrag vereinbart eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen. Alle jungen Menschen in unterversorgten Regionen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, haben ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Teil der Ausbildungsgarantie sind zudem berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben und ein Mobilitätszuschuss. 

„Es sind gerade mal 7.000 Plätze für über 200.000 Jugendliche vorgesehen, die sich für eine Ausbildung interessieren und keinen Platz bekommen haben.“ (Ralf Becker)

GEW-Vorstandsmitglied Ralf Becker sagte: „Die neue Regelung zur Ausbildungsgarantie ist ein erster Schritt. Sie gilt leider nur für unterversorgte Agenturbezirke. Es sind gerade mal 7.000 Plätze für über 250.000 Jugendliche vorgesehen, die sich für eine Ausbildung interessieren und keinen Platz bekommen haben. Betriebe die zu wenig ausbilden, müssen an den Kosten der beruflichen Ausbildung beteiligt werden. Um allen Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen, muss eine Umlagefinanzierung her“, forderte Ralf Becker.

Bildungszeit fehlt

Die GEW kritisiert außerdem: „Während mit dem neuen Gesetz Weiterbildung gefördert wird, die von Betrieb und Beschäftigten gemeinsam initiiert wird, fehlt die angekündigte Bildungszeit, bei der die Beschäftigten eine Förderung beantragen könnten, ohne den Betrieb zu fragen,“ sagte Becker.

Der DGB hat die wichtigsten Neuerungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und der Berufsausbildung junger Menschen auf zehn Seiten zusammengefasst.

Die Reform der Weiterbildungsförderung sowie das Qualifizierungsgeld und wesentliche Teile der Ausbildungsgarantie  und starten zum 1. April 2024.