Verbändeaufruf für einen guten Ganztag
„Besonderen Fokus auf die Qualität legen“
Ein Bündnis aus mehr als 30 Akteuren, darunter auch die GEW, fordert von Bund, Ländern und Kommunen einen gemeinsamen, verbindlichen Qualitätsrahmen für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern.
Ab dem 01. August 2026 soll es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Die GEW mahnt seit langem, nicht nur auf einen quantitativen, sondern vor allem auf einen qualitativ hochwertigen Ausbau der Betreuung zu setzen. Zusammen mit mehr als 30 Akteuren der Zivilgesellschaft, darunter Gewerkschaften und diverse Eltern-, Jugend-, Sport- und Wohlfahrtsverbänden, hat sie nun den „Aufruf für für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes“ erarbeitet und veröffentlicht.
Er beleuchtet die grundlegenden Fragen eines qualitativ hochwertigen Ganztags und stellt klare Forderungen auf. Mit dem Aufruf durch ein vielfältiges Bündnis wird ein weiterer Schritt unternommen, Perspektiven für eine verlässliche und qualitätsvolle Ganztagsbildung, -erziehung, und -betreuung aufzuzeigen.
Stärken und Talente fördern
„Eine qualitativ hochwertige Ganztagsbildung eröffnet Kindern vielfältige Chancen.“ (Doreen Siebernik)
„Eine qualitativ hochwertige Ganztagsbildung eröffnet Kindern vielfältige Chancen. Unabhängig von ihrer sozialen Lage können sie Interessen entwickeln, ihre Stärken und Talente entfalten und sich selbstbewusst im Sozialraum bewegen. Damit das keine Vision bleibt, sondern Wirklichkeit wird, braucht es ein gemeinsames Grundverständnis, dass auch im Ganztag gut qualifizierte Fachkräfte tätig werden und gute, lebenssichernde Arbeitsbedingungen einen verlässlichen Rahmen bieten“, sagte Doreen Siebernik, im GEW-Vorstand zuständig für den Bereich Jugendhilfe und Sozialarbeit.
Verbindliche Qualitätsstandards
„Nur eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Rechtsanspruchs kann ein attraktives Angebot für Kinder und ihre Familien gewährleisten und dazu einladen, dies auch in Anspruch zu nehmen“, heißt es dann auch in dem „Aufruf für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes“.
Daher müsse die Bundesregierung ihrem Vorhaben im Koalitionsvertrag Folge leisten und beim Ausbau von ganztägigen Angeboten zur Förderung und Betreuung von Grundschulkindern einen besonderen Fokus auf die Qualität legen. Im Interesse der Kinder und Familien sollten „Bund, Länder und Kommunen unter Einbeziehung der relevanten Akteur:innen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen für den Ganztag entwickeln und diesen mit verbindlichen Qualitätsstandards absichern“.
Qualifizierte Fachkräfte
So sollte eine „gute ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung“ die Bedürfnisse der Kinder „in den Mittelpunkt stellen“ und ihre persönliche Entwicklungsphasen berücksichtigen. Dazu brauche es qualifizierte Fachkräfte und einen bundesweiten Rahmen für den Personaleinsatz. „Sozialpädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Koordinierungs- und Leitungskräfte sowie Fachkräfte anderer Professionen, die je nach Konzept eingebunden werden, sollten nach einem festzulegenden, wissenschaftlich fundierten, kindgerechten Schlüssel im Ganztag eingesetzt werden“, so eine zentrale Forderung.
„Für einen guten Ganztag brauchen wir bundesweit einen gemeinsamen Qualitätsrahmen!“ (Anja Bensinger-Stolze)
„Ganztag ist eine Bildungsaufgabe. Die Kinder lediglich zu betreuen, damit die Eltern arbeiten gehen können, wird weder den Bedürfnissen der Mädchen und Jungen gerecht, noch kann sich die Idee des ganztägigen Lernens entfalten“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied für den Bereich Schule. „Soziale Benachteiligungen lassen sich nur mit guter Qualität und einem hohen Anspruch an die Bildung kompensieren. Für einen guten Ganztag brauchen wir bundesweit einen gemeinsamen Qualitätsrahmen!“
Praxis-Erfahrungen nutzen
Um der Entwicklung zum Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen und seiner Verankerung im achten Sozialgesetzbuch (SGBVIII) gerecht zu werden, müssen nach Ansicht des Bündnisses alle föderalen Akteure jetzt die qualitativen Rahmenbedingungen setzen und im Zuge dessen eine Grundlage schaffen. Denn „die Nutzung der Potenziale für die Teilhabe und die Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen sowie der gesamtgesellschaftliche Mehrwert dieses bildungs-, familien- und sozialpolitischen Vorhabens können nur durch qualitativ hochwertige Ganztagsangebote sichergestellt werden“.
Die Unterzeichnenden signalisieren ihre Bereitschaft, ihre Expertise, ihr Wissen und ihre langjährige Erfahrung dafür einzubringen und fordern von Bund, Ländern und Kommunen den „kontinuierlichen Dialog mit der Praxis“ bei der Entwicklung eines wirkungsvollen Qualitätsrahmens.
Hintergrund: Bund und Länder hatten 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen, der schrittweise eingeführt wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 bei allen Klassen. Die Länder erarbeiten derzeit gemeinsam „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter.