„Explosive Stimmung“ im Tagungsraum
Auf Ablehnung stieß der Musterdienstvertrag für Schulleitungen an Deutschen Auslandsschulen, den der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) im Januar 2019 veröffentlicht hatte. Was der Vertrag vorsehe, wirke „wie ein Hundehalsband für Schulleiterinnen und Schulleiter“. Günther Fecht, Vorsitzender der GEW-Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und Auslandslehrer (AGAL), erklärte in seinem 15-minütigen Vortrag während des Austauschforums weiter: Die Frauen und Männer an der Spitze der Auslandsschulen wären dann „nur noch die Diener, die Befehlsempfänger der privaten Schulträgervereine“. Hätte der Vorstoß des WDA Erfolg, „dann würde kein Mensch mehr Schulleiter einer Deutschen Auslandsschule werden wollen“. Günther Fecht berichtete von der „explosiven Stimmung“, die im Tagungsraum geherrscht habe. Sowohl Heike Toledo, Leiterin der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), als auch Guido Kemmerling, der im Auswärtigen Amt für die Deutschen Auslandsschulen zuständig ist, wiesen laut Fecht den WDA-Musterdienstvertrag zurück.
WDA-Chef rudert zurück
Der Vertrag war von einer Berliner Anwaltskanzlei als Anhang zu einem Gutachten ausgearbeitet worden. Der WDA hatte die Kanzlei beauftragt, eine juristische Stellungnahme zum ZfA-Vorschlag für ein „Qualitätsmanagement an Deutschen Auslandsschulen“ (AQM) zu erstellen. Die Kritik im Austauschforum zeigte offenbar Wirkung. Detlef Ernst, Vorsitzender des WDA, machte einen Rückzieher: „Man habe ja nur…“ Der Musterdienstvertrag sei ohne Zutun und Einflussnahme des WDA von der Anwaltskanzlei verfasst worden. „Warum steht der Musterdienstvertrag dann immer noch auf der Homepage des WDA?“, fragte Günther Fecht. Detlef Ernst habe mit Schulterzucken geantwortet – und zur Überraschung der Anwesenden den bisherigen Schulleiterdienstvertrag gelobt. „Erstaunlich“, nennt Günther Fecht diese Reaktion. „Womöglich war der WDA-Vorsitzende besorgt, dass er mit seinem Vorstoß den Bogen überspannt haben könnte.“
GEW-Forderung: Schulentwicklungspläne sollen Lehrkräfte für Einsatz als ADLK vorhalten
Weiteres Thema des „Austauschforums“, an dem auch Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), des Verbandes Deutscher Lehrer im Ausland (VDLiA) und mehrere Vertreter der Schulvorstände und drei Schulleiterinnen teilnahmen: Die anhaltenden Probleme der Auslandsschulen, offene Stellen zu besetzen. „Die Kernverantwortung liegt bei den Bundesländern“, erklärte der AGAL-Vorsitzende. „Es hapert mit der Freistellung in den einzelnen Schulämtern, Schulbehörden und Senatsverwaltungen.“ Fecht schlug während des „Austauschforums“ eine Regelung vor, die sich an den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs IX zur Beschäftigung von Schwerbehinderten orientiert (SGB IX, § 154 sowie § 241, Abs.1). „In Hessen müssen demnach sechs Prozent der Lehrkräfte schwerbehindert sein.“ Wo dieser Prozentsatz unterschritten wird, werde das zuständige Schulamt ermahnt, mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen. Es gelte, eine ähnliche Regelung für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) zu schaffen. „Es muss ein prozentualer Anteil an Auslandslehrkräften in den Schulentwicklungsplänen der jeweiligen Bundesländer vorgehalten werden.“ Welcher Prozentsatz nötig sei, so Günther Fecht, „ist noch offen“. Damit wird sich die GEW auf der nächsten Sitzung der AGAL im September in Berlin beschäftigen.