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Vorbeugen und resozialisieren - GEW-Stellungnahme zu Jugendgewalt

In der aktuellen Diskussion um Jugendgewalt fordert die GEW statt Strafverschärfung erhebliche Investitionen in präventive und resozialisierende Maßnahmen. Jeder Euro, der für zusätzliche Stellen für Erzieherinnen, Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Schulpsychologen, Familienberater, Jugendpolizei und Jugendrichter ausgegeben wird, ist besser angelegt als für Jugendarrest oder Haftanstalten.

Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands der GEW vom 16. Januar 2008:

Extreme Jugendgewalt kein ethnisches Problem
Die GEW verurteilt Gewalt in jedweder Form – unabhängig davon, wer sie aus welchen Motiven ausübt. Die GEW wendet sich allerdings scharf dagegen, extreme Jugendgewalt als ethnisches Problem darzustellen und Ursachen in der Zugehörigkeit unterschiedlicher Kulturkreise zu suchen. Extreme Jugendgewalt ist ein Problem deutscher und nicht deutscher Jugendlicher gleichermaßen und steht in engem Zusammenhang mit Bildungsarmut und niedriger sozialer Herkunft. Extreme Jugendgewalt ist vor allem Ausdruck fehlgeschlagener Erziehung, fehlender menschlicher Anerkennung, unzureichender Bildung, mangelnder gesellschaftlicher Integration sowie fehlender Zukunftsperspektiven und gesellschaftlicher Aufstiegschancen. Sie ist Ausdruck und Ergebnis von familiären, politischen und gesellschaftlichen Zuständen und Versäumnissen, die die Jugendlichen in der Regel selbst nicht zu verantworten haben.

Instrumentalisierung zu Wahlkampfzwecken
Die GEW ist entsetzt und empört, in welch unverantwortlicher und abstoßender Weise das Thema Gewalt von Migrantenjugendlichen derzeit von Seiten der Unionsparteien für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert wird. Ziel ist ganz eindeutig nicht das ernsthafte Bemühen um Konzeptionen und Lösungen. Es werden vielmehr Ängste geschürt, an Ausländerfeindlichkeit appelliert und der recht(sextrem)e Wählerrand bedient. Dabei wird die Öffentlichkeit sogar bewusst getäuscht wenn behauptet wird, die Hälfte der gewalttätigen Jugendlichen habe einen Migrationshintergrund. Nach Aussagen von Fachleuten wird z. B. in Hessen der Migrationshintergrund für die Kriminalstatistik gar nicht erhoben. Die Zunahme der absoluten Zahl der Tatverdächtigen zwischen 1999 bis 2006 um 1080 beruht demnach zu 79 Prozent auf Jugendlichen mit deutschem Pass und nur zu 21 Prozent auf Jugendlichen ohne deutschen Pass. Der Anteil ausländischer Jugendlicher an Gewaltdelikten ist nach diesen Informationen in Hessen sogar um ein Fünftel gesunken.

Die Wahlkämpfer der Union lenken zudem von eigener Untätigkeit ab: Es dauert in Hessen bis zur Verurteilung eines jugendlichen Täters nicht nur am längsten von allen Bundesländern, es wurden in den vergangenen Jahren nicht nur fast 1000 Stellen bei der Polizei abgebaut – nein, nach wie vor hat Frankfurt zum Beispiel mit 16.378 Kriminalitätsdelikten auf 100.000 Einwohner auch die höchste Kriminalitätsrate unter den deutschen Großstädten. Hannover – auch Niedersachsen wird unionsregiert und steht im Landtagswahlkampf - belegt mit 16.163 Delikten den zweiten Platz.

Verhalten der Bundeskanzlerin erschwert Integrationsprozesse
Die Unionskampagne erschwert Integrationsprozesse statt sie zu verbessern. Der hessische Ministerpräsident provoziert mit seiner polarisierenden Wahlkampftaktik das Anwachsen der Empörung und die Radikalisierung vor allem männlicher Migranten aus der Unterschicht. Die Bundeskanzlerin stellt die Ernsthaftigkeit des Nationalen Integrationsplans nachträglich selbst in Frage, indem sie politische Brandstifter wie Roland Koch unterstützt statt sie in die Schranken zu verweisen. Sie und die Integrationsbeauftragte haben durch ihr Verhalten bei den Migrantenorganisationen erheblich an Glaubwürdigkeit und Vertrauen eingebüßt.

GEW-Forderungen

Vorbeugen und resozialisieren
Die GEW fordert, die beteiligten Erziehungs- und Bildungsinstitutionen (Familien, Kindertagesstätten, Schulen, berufliche Ausbildungsstätten und Jugendhilfe) sowie die staatlichen Ordnungsinstanzen (Polizei, Justiz) personell so auszustatten und zu qualifizieren, dass extremer Jugendgewalt vorgebeugt werden kann. Hilfen zur Erziehung, wie sie das Kinder- und Jugendhilfegesetz vorsieht, dürfen nicht weiter unter Kostengesichtspunkten beschränkt werden. Wie schon die vielen Fälle der Kindermisshandlung gezeigt haben, müssen die Jugendämter Beratung und Fürsorgeleistungen in vollem Umfang erbringen. Eine Reihe von Modellversuchen hat gezeigt, dass die Gesellschaft gut beraten ist, Jugendgewalt nicht durch Repression zu begegnen, sondern durch Prävention. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Jugendwohngemeinschaften in Baden-Württemberg und die Jugendpolizei in Bremen sowie zahlreiche Modellstandorte im Rahmen der „Sozialen Stadt“. Auch die Projekte, die Schulverweigerern zu einem Schulabschluss verhelfen sowie Anti-Aggressionstrainings, sind wichtige Hilfen. Wenn Jugendliche gewalttätig werden, muss das Jugendstrafrecht mit dem Ziel der Resozialisierung human, differenziert, zeitnah und konsequent angewendet werden.

Wahlkämpfer sollen ihre jugendpolitischen Konzepte und Vorbeugemaßnahmen darlegen
Die GEW fordert die wahlkämpfenden Regierungsparteien auf darzulegen, welche Maßnahmen sie in den vergangenen Jahren ergriffen haben, um extremer Jugendgewalt vorzubeugen und straffällig gewordene Jugendliche zu resozialisieren. Was wurde getan,

  • um Kinder und Jugendliche vor Gewalt in der Familie zu schützen?
  • um Kindertagesstätten und Schulen mit ausreichendem Personal für Präventionsmaßnahmen auszustatten?
  • um jedem Jugendlichen einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zu ermöglichen?
  • um die Benachteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu beenden?
  • um Ghettobildung in Wohnquartieren und Schulen vorzubeugen bzw. zu beenden?
  • um Kinder und Jugendliche an der Gestaltung der sozialen Gemeinschaft teilhaben zu lassen?
  • um das Jugendstrafrecht human, differenziert und konsequent anwenden zu können?

Statt jeden Tag Vorschläge für neue strafverschärfende Maßnahme durch die Medien zu jagen, sollen die Parteien ihre jugendpolitischen Konzepte öffentlich diskutieren.

Absage an Strafverschärfung
Die GEW spricht sich vehement gegen die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters aus und erteilt einer Verschärfung des Jugendstrafrechts eine deutliche Absage. Das vorhandene Strafrecht ist ausreichend. Die personellen Voraussetzungen müssen jedoch geschaffen werden, um es konsequent anwenden zu können. Diese Voraussetzungen zu schaffen, ist Aufgabe der Politik.

Die GEW erteilt Erziehungscamps nach US-amerikanischem Vorbild (Willen der Jugendlichen brechen) und der Abschiebung straffälliger ausländischer Jugendlicher, die in Deutschland aufgewachsen sind, eine Absage. Die GEW hält alle Maßnahmen, die härteren Strafen den Vorrang vor Vorbeugung und Resozialisierung geben, für ungeeignet und für ein Zeichen von Schwäche der handelnden Politik. Die in Rede stehenden „härteren“ Maßnahmen – das zeigen alle Untersuchungen – sind teure Illusionen mit extrem hohen Rückfallquoten. Sie sind nicht geeignet Gewalt einzudämmen. Die Forderung nach Strafverschärfung dient bestimmten Politikern lediglich dazu, ihrer Wählerschaft Handlungsfähigkeit vorzugaukeln, aber in Wirklichkeit – wie nicht nur in Hessen geschehen – Stellenabbau und Mittelkürzungen in großem Stil zu betreiben.

Investitionen in Prävention und Resozialisierung zahlen sich aus
Die GEW fordert statt Strafverschärfung erhebliche Investitionen in präventive und resozialisierende Maßnahmen. Jeder Euro, der für zusätzliche Stellen für Erzieherinnen, Lehrkräfte, Sozialarbeiter, Schulpsychologen, Familienberater, Jugendpolizei und Jugendrichter ausgegeben wird, ist besser angelegt als für Jugendarrest oder Haftanstalten. Wer rechnen kann, investiert rechtzeitig. Die Ausgaben für vorsorgende Maßnahmen sind um ein Vielfaches geringer als die „Nachsorgekosten“ für Sozialaufwendungen, Haftanstalten und Psychiatrien.

Eine ambulante Fördermaßnahme durch Sozialarbeiter kostete 2003 pro Teilnehmer 2,52 Euro, während ein Tag Jugendarrest den Landeshaushalt mit ca. 70 Euro und ein Tag Jugendstrafhaft mit 90 Euro belastete*. Zum Vergleich: 2004 kostete ein Schüler im Durchschnitt pro Tag 12,88 Euro (allgemein bildende und berufliche Schulen) und 13,70 Euro (nur allgemein bildende Schulen). Aus der Diskrepanz ist zu ermessen, welche enormen finanziellen Spielräume für eine konsequente Politik der frühzeitigen Prävention und für Resozialisierungsmaßnahmen vorhanden sind.

*nach Berechnungen der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag