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Masernschutzgesetz

Verpflichtung zum Masernimpfschutz kommt!

Ab dem 1.3.2020 muss für Kinder in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege ein Impfschutz nachgewiesen werden. Die GEW steht zum Masernschutz, sieht aber Probleme bei der Kontrolle. Was Beschäftigte und Eltern jetzt beachten müssen.

Foto: shutterstock.com / Kaspars Grinvalds
Foto: shutterstock.com / Kaspars Grinvalds

Am 1. März 2020 tritt das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder eine Kindertageseinrichtung einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis vorlegen.

Gegen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Gleiches gilt für Kindertagesstätten, wenn dort nicht geimpfte Kinder betreut werden oder nicht geimpfte Beschäftigte arbeiten. „Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

„Das Verhältnis zu Eltern baut auf Vertrauen auf, Kontrollen durch das Kita-Personal können der Erziehungspartnerschaft zuwiderlaufen.“ (Björn Köhler) 

Die GEW steht zum Masernschutz, hält aber wenig von der Pflicht. Insbesondere lehnt sie mögliche Kontrollen durch das pädagogische Personal ab. „Das Verhältnis zu Eltern baut auf Vertrauen auf, Kontrollen durch das Kita-Personal können der Erziehungspartnerschaft zuwiderlaufen“, sagt GEW-Kitaexperte Björn Köhler. Außerdem sieht er ein praktisches Problem: „Wer als Kind Masern hatte, ist zwar immun, müsste diesen Status aber nachweisen.“ Dazu müsste eigens eine Untersuchung stattfinden. Wer die Kosten dafür trägt, gehört zu den offenen Fragen.

„Die GEW hält die Impfpflicht für richtig, ist aber dagegen, dass diese von den Schulen kontrolliert werden soll. Sie erwartet Unterstützung der Behörden.“ (Ilka Hoffmann)

Für die Schulen sieht GEW-Schulexpertin Ilka Hoffmann ebenfalls ein Problem: „Die GEW hält die Impfpflicht für richtig, ist aber dagegen, dass diese von den Schulen kontrolliert werden soll. Sie erwartet Unterstützung der Behörden. Mit Blick auf den extremen Lehrkräftemangel und den stetigen Zuwachs von Verwaltungsaufgaben, darf den Kolleginnen und Kollegen nicht auch noch die Impfkontrolle aufgebürdet werden,“ sagte Hoffmann.

Fachleute sind unterdessen skeptisch, ob durch eine Impfpflicht der Immunschutz gegen Krankheiten wie Masern verbessert werden kann. Impfzwang habe sich nicht bewährt, lautete ein Fazit der 6. Nationalen Impfkonferenz im April 2019 in Hamburg. Das Robert-Koch-Institut sieht Lücken nicht unbedingt bei Kleinkindern, sondern bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Statt die Kleinsten zu kontrollieren, sollten die Großen aufgeklärt werden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Masernschutzgesetz

Die konkrete Umsetzung des Masernschutzgesetzes hat beim Bundesministerium für Gesundheit zu zahlreichen Fragen geführt. Zur Unterstützung der vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtungen hat das Bundesministerium gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch-Institut eine Internetseite rund um das Masernschutzgesetz erstellt. Unter www.masernschutz.de sind Informationen für Eltern, Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen sowie Leitungen und Ärzteschaft verfügbar. Dort finden Sie neben dem Gesetzestext auch zahlreiche Merkblätter und praktische Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes für Eltern, Beschäftigte und Leitungen wie beispielsweise Hinweise zur Impfausweiskontrolle.