Bei Angeboten der Arbeitgeber von einer 39,5 Stunden-Wochenarbeitszeit (ohne Vor- und Nachbereitungszeiten für Pädagogen!), ohne einen materiellen Ausgleich für Freizeitfahrten, ohne Anerkennung von Beschäftigungszeiten und ohne einen tariflichen Anspruch auf Weiterbildung bezweifeln die Tarifkommissionen derzeit einen Einigungswillen der Arbeitgeber. Ein „Branchentarifvertrag light“ jedoch ist mit der GEW nicht zu machen, so die Tarifkommissionen.
Bildungsurlaub
Es gilt, nicht immer Neues zu erfinden und zu entwickeln, sondern auch Bewährtes zu erhalten und hier auf die Gestaltung zu achten. Dazu gehört auch der „Bildungsurlaub“. In einigen Bundesländern gibt es seit Jahren gesetzliche Regelungen, andere Bundesländer haben immer noch Nachholbedarf. Für alle Bundesländer aber gilt, dass der Bildungsurlaub zu wenig genutzt, zu wenig beworben wird und zu geringe Ressourcen zur Verfügung stehen. Bildungsurlaub bedeutet die Freistellung von der Arbeit für die berufliche oder politische Bildung. In der Regel stehen hierfür 5 Tage zusätzlich zum Jahresurlaub für alle Arbeiter und Angestellte zur Verfügung.
In der Vergangenheit haben insbesondere die Arbeitgeber das Ansehen des Bildungsurlaubs massiv beschädigt und die Angst der Beschäftigten geschürt, ihren Anspruch anzumelden. In Thüringen und Baden-Württemberg beispielsweise vereiteln die Arbeitgeber zur Zeit entsprechende in den Koalitionsverträgen vereinbarte Bildungsfreistellungsgesetze. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1987 in einer Grundsatzentscheidung die Notwendigkeit eines Bildungsurlaubs wegen des Mangels der abhängig Beschäftigten an Zeitressourcen festgestellt.
Die Zunahme arbeitsweltbezogener Risiken und die technische und organisatorische Entwicklungen in allen Berufsfeldern erfordern aktuelles Wissen. Die gesellschaftliche Entwicklung beispielsweise des demographischen Wandels und der sinkenden Teilnahme und Teilhabe am politischen Leben kann nur mit entsprechenden Kompetenzen verantwortlich gestaltet werden. Insofern bietet der Bildungsurlaub hervorragende Möglichkeiten, das Konzept des „Lebensbegleitenden Lernens“ in der Praxis zu verwirklichen.
Lebensbegleitendes Lernen braucht Strukturen, Personal, Ressourcen und Beratung. Darüber hinaus besteht eine Zukunftsaufgabe darin, die Bandbreite der Bildungsangebote zu erweitern. Berufliche und politische Bildung sollten ergänzt werden durch Gesundheitsbildung, was angesichts der verlängerten Lebensarbeitszeit im Interesse sowohl der Betriebe als auch der Beschäftigten liegt.
Vor diesem Hintergrund ist es begrüßenswert, dass der DGB im Herbst dieses Jahres eine Kampagne zum Bildungsurlaub ins Leben rufen möchte. Auf dass in Zukunft alle in Deutschland lebenden Erwachsenen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben werden.
(Das komplette Infoblatt steht als Download zur Verfügung)