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Staatenprüfung: Wie weit ist Deutschland mit der Inklusion?

Die VN-Behindertenrechts-Konvention sieht vor, dass die Länder in bestimmten Abständen über den Stand der Umsetzung berichten und politisch Rechenschaft ablegen. Im September 2014 ist Deutschland an der Reihe.

Der Fachausschuss der Vereinten Nationen stellt fest: Bildungspolitisches Ziel der VN-Behindertenrechtskonvention ist „die radikale Abschaffung jeglicher Segregation“. Bei der Überprüfung des Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention müssen sich Bund und Länder daran messen lassen.

Der vollständigen Beitrag von Dr. Brigitte Schumann ist erstmals im Bildungsklick erschienen.

Die Bundesregierung hat am 30. März 2007 gemeinsam mit vielen Regierungen der weltweiten Staatengemeinschaft das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (VN-Behindertenkonvention) unterzeichnet.

Am 26. März 2009 trat die VN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie dient dem Schutz der Menschenrechte. Sie schafft kein Sonderrecht für behinderte Menschen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung.