Der für die Überwachung des Pakts zuständige UN-Ausschuss in Genf beginnt heute mit den Beratungen des offiziellen Staatenberichts der Bundesregierung und den Alternativberichten der GEW und weiterer Nicht-Regierungs-Organisationen, die in der Allianz für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Allianz) zusammenarbeiten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat den UN-Sozialpakt 1973 bereits ratifiziert. Er normiert wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte – darunter das Recht auf Bildung (Artikel 13), aber auch das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung (Artikel 8) und den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel 3). Mit der Einführung von Studiengebühren, dem Festhalten am selektiven Schulsystem, dem anhaltenden Mangel an Kindertageseinrichtungen und dem Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte verstößt Deutschland gegen dieses Menschenrecht– das sind die zentralen Aussagen des GEW-Alternativberichts.
Recht auf Bildung: Vereinte Nationen beraten GEW-Alternativbericht
Die Bundesrepublik Deutschland verletzt den von ihr ratifizierten Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt). Das ist das Ergebnis des Alternativberichts zur Umsetzung des Pakts in Deutschland, den die Bildungsgewerkschaft GEW den Vereinten Nationen (UN) vorgelegt hat.