Evaluation des Auslandsschulgesetzes
Qualität durch fehlende Lehrkräfte bedroht
Die Mehrheit der Schulen beklagt, dass sie sich in Krisenlagen nicht ausreichend gefördert sehen. Der Evaluationsbericht empfiehlt zudem ein einheitliches Konzept zur Demokratieförderung
Seit sechs Jahren hat Deutschland ein Auslandsschulgesetz. Nach einer ersten Evaluation im Jahr 2016 liegen seit einigen Wochen die Ergebnisse der zweiten Evaluation vor. Empfohlen werden ein einheitliches Konzept zur Demokratieförderung und der Ausbau der Beteiligungsstrukturen an den 140 Deutschen Auslandsschulen.
In Krisenlagen reicht die Förderung nicht
Die befragten Schulen beurteilen die Auswirkungen des Auslandsschulgesetzes insgesamt überwiegend positiv. Sie können mit der finanziellen Förderung mittelfristig und langfristig sicherer planen. Die Mehrheit der Schulen gibt jedoch an, dass sie sich in Krisenlagen nicht ausreichend gefördert sehen. Sie können die Einnahmeausfälle durch sich verringernde oder ausbleibende Zahlungen der Schulgebühren nicht ausreichend durch Fördermittel kompensieren und geraten so in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Die Lehrkräftegewinnung stellt für rund 84 Prozent der Auslandsschulen die größte Herausforderung der kommenden Jahre dar. Immer weniger aus Deutschland vermittelte Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) unterrichten an Auslandsschulen, während die Zahl der Ortslehrkräfte (OLK), die kostengünstiger für die Schulen sind, zunimmt. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Qualität des Unterrichts, wie der Evaluationsbericht hervorhebt: „Die Reduzierung der ADLK-Stellen geht mit einer erhöhten Fluktuation bei den zahlenmäßig gestiegenen OLK-Stellen einher, was zu einem Qualitätsverlust insbesondere in der Oberstufe zu führen droht.“
„Gute Bildung an Deutschen Auslandsschulen gibt es nur mit gut ausgebildetem pädagogischen Personal.“ (Marlis Tepe)
„Gute Bildung an Deutschen Auslandsschulen gibt es nur mit gut ausgebildetem pädagogischen Personal und einheitlichen Vertragsbedingungen“, erklärt die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe mit Blick auf den Evaluationsbericht. „Der unterschiedliche Status und das oft große Gehaltsgefälle zwischen ADLK und OLK sind ein Problem. Das sehen auch viele Schulen so, für die es immer schwieriger wird, Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen aus den deutschen Bundesländern anzuwerben. Neue Aufgaben wie Inklusion, frühkindliche Bildung und Ausbau der Primarstufen könne jedoch nur gelingen, wenn dafür hervorragend ausgebildetes Personal in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.“
Auslandsschuldienst attraktiver machen
Um die Attraktivität des Auslandsschuldienstes zu steigern, empfiehlt der Bericht, Teilzeitmodelle einzuführen. Lehramtsanwärter sollten die Möglichkeit erhalten, einen Teil ihres Referendariats an einem Auslandsstandort abzuleisten. Außerdem sollen Schulleitungsstellen besser bezahlt und von Unterrichtsverpflichtungen entlastet werden. „Das sind sinnvolle Vorschläge“, so die GEW-Vorsitzende Tepe. „Zumindest an Auslandsschulen in Europa sollte das Referendariat möglich sein. Schulleiterinnen und Schulleiter an Auslandsschulen müssen sich herausfordernden Interessenkonflikten stellen und besondere Belastungen ertragen. Sie sollten gestärkt werden und während des Auslandseinsatzes daher ähnlich wie Fachberaterinnen und Fachberater nicht bei der Schule, sondern bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen angestellt sein.“
Demokratische Werte im Schulalltag leben
Die Studie zeigt deutlich, dass sich das Auslandsschulwesen als Teil der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik den globalen Herausforderungen stellen und gleichzeitig seinen Auftrag, demokratische Werte zu vermitteln, erfüllen muss.
„Eine Deutsche Auslandsschule ist förderfähig, wenn sie den demokratischen Werten Deutschlands Rechnung trägt, indem sie den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften eine angemessene Beteiligung am Schulleben sichert.“ So steht es in §8 Auslandsschulgesetz. Der Evaluationsbericht betont zwar, dass die Vermittlung demokratischer Werte im Unterricht der Auslandsschulen eine große Rolle spielt. Allerdings fehlt es den Lehrkräften an echten Beteiligungsrechten. Bisher gibt es nur eine Handlungsempfehlung der KMK aus dem Jahre 2008 für die Einrichtung von Lehrerbeiräten. Es fehlen klare Regelungen hinsichtlich Mitbestimmungs-, Schutz- und Freistellungsregelungen.
GEW fordert echte Beteiligungs- und Schutzrechte
Dass es hundert Jahre nach Einführung des Betriebsrätegesetzes in Deutschland an Deutschen Schulen im Ausland noch keine demokratisch gewählten Personalvertretungen gibt, ist für die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe unverständlich: „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Personalvertretungen einen wichtigen Beitrag zum geregelten Schulbetrieb leisten. Bei Konflikten wirken sie oft präventiv und lösungsorientiert. Die GEW fordert, dass auch an Deutschen Auslandsschulen Personalvertretungen mit echten Beteiligungs- und Schutzrechten eingerichtet werden. Dazu haben wir konkrete Vorschläge“, erklärt Marlis Tepe.
Auch zahlreiche Deutsche Auslandsschulen sprechen sich in der Evaluation für mehr Beteiligungsrechte aus. Der Evaluationsbericht empfiehlt daher für die Auslandsschulen, ein einheitliches Konzept zur Demokratieförderung zu entwickeln und „die im ASchulG geforderten Beteiligungsstrukturen auf der Ebene der Verwaltungsvereinbarung oder -vorschrift näher auszugestalten, damit ein einheitliches Beteiligungsniveau an allen Auslandsschulen gewährleistet ist.“
Hintergrund:
Für die Evaluation wurde an die 140 Deutschen Auslandsschulen ein Fragebogen versandt. Er erreichte eine hohe Rücklaufquote, wie die AutorInnen der Studie von der Beratungsfirma msg systems ag betonen. Daneben wurden auch andere Akteure im Rahmen von Stakeholder-Interviews befragt. Für die GEW nahm der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und Auslandslehrer (AGAL), Günther Fecht, an der Befragung teil.
Das Deutsche Auslandsschulwesen umfasst 140 anerkannte Deutsche Auslandsschulen und weltweit rund 1.100 Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz anbieten. Zum Netz der Auslandsschulen gehören außerdem Deutsch-Profil-Schulen (DPS) mit deutschsprachigen Unterrichts- und Abschlussprofil.
Das Auslandsschulwesen wird von Bund und Ländern gemeinsam verantwortet, wobei die Deutschen Auslandsschulen sich durch private Schulvereine und staatliche Förderung aus Deutschland finanzieren: Die Länder beurlauben Lehrkräfte für den Unterricht im Ausland und die Bundesregierung bezuschusst die Arbeit der Schulen. Sie sind damit ein langwährendes erfolgreiches Beispiel für Bund-Länder-Partnerschaft im Bildungsbereich.
Aber erst im Jahr 2014 trat auf Beschluss des Bundestags mit dem Auslandsschulgesetz (ASchulG) eine gesetzliche Regelung für das System der 140 Deutschen Auslandsschulen in Kraft. Damit wurde eine verbindliche Grundlage für die finanzielle und personelle Förderung der Deutschen Schulen im Ausland geschaffen. Die Schulen erhielten Planungssicherheit für drei Jahre, Schulen mit stabilen Absolventenzahlen erstmals einen Rechtsanspruch auf Förderung.
Die GEW hatte das Auslandsschulgesetz seinerzeit als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, jedoch auch kritisiert, dass es sich dabei im Wesentlichen um ein Gesetz zur Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen handelt. Forderungen der GEW, auch die Arbeits- und Vertragsbedingungen des pädagogischen Personals zu vereinheitlichen und gesetzlich klar zu regeln, wurden nicht berücksichtigt.