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Prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Bremer Schulvereinen

Geringe Stundenumfänge ohne Aufstockungsmöglichkeit und kein Kündigungsschutz: Pädagogische Fachkräfte, die in Bremen in einem Schulverein und nicht im öffentlichen Dienst angestellt sind, haben oft mit prekären Verhältnissen zu kämpfen.

Schulvereine beschäftigen in Bremen seit Jahren pädagogische Fachkräfte außerhalb des öffentlichen Dienstes. Nach Angaben der Bildungsbehörde sind rund 1.180 MitarbeiterInnen von Schulvereinen und freien Trägern an den Schulen der Hansestadt im Einsatz – in teils prekären Arbeitsverhältnissen. Viele arbeiten befristet und/oder in Teilzeit und haben nicht die Chance, ihre Stundenzahlen aufzustocken.

Insgesamt gibt es in Bremen rund 60 Schulvereine  – ursprünglich gegründet, um durch Spendengelder und Mitgliedsbeiträge kleinere Projekte, Schulveranstaltungen und Klassenfahrten zu unterstützen. Etwa seit der Jahrtausendwende, mit Einführung der verlässlichen Grundschule und der Ganztagsschule, stellten immer mehr Schulvereine – mit Geldern der Bildungsbehörde – eigenständig Personal ein, damit die Schulen die neuen Aufgaben bewältigen können.

GEW fordert Übernahme in den öffentlichen Dienst

„Wir werfen der Bildungsbehörde vor, dass sie über den Hebel des Outsourcens das komplette Arbeitgeberrisiko an Schulvereine und andere freie Träger abgibt“, kritisiert Christian Gloede, Vorstandssprecher der GEW Bremen. Im April vergangenen Jahres überreichte die GEW der damaligen Bildungssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) 2.000 Unterschriften mit der Forderung, die bei freien Trägern beschäftigten Fachkräfte in den öffentlichen Dienst zu übernehmen.

Derzeit ist wieder Bewegung in die Sache gekommen:  Die Landesregierung überlege, die Beschäftigten der Schulvereine in den öffentlichen Dienst zu übernehmen, heißt es in einer Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke zum „Einsatz von nicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung angestelltem Personal“. Bogedan kündigte an: „Änderungen sind bei der Entlastung der Schulvereine von der Aufgabe als Anstellungsträger für das Personal geplant. Für den Einsatz der übrigen freien und kirchlichen Träger gibt es keine Änderungen.“

Den gesamten Artikel von Anne-Katrin Wehrmann finden Sie in der Juniausgabe der "E&W".