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NRW-Gutachten zur Finanzierung schulischer Inklusion

Im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der Kommunalen Spitzenverbände NRW hat Prof. Dr. Klaus Klemm am Beispiel zweier Kommunen berechnet, welche Kosten entstehen, wenn die Voraussetzungen für Inklusion geschaffen werden und weitere inklusionsbegleitende Maßnahmen umgesetzt werden. Jetzt sieht die GEW NRW die Landesregierung in der Pflicht, den Kommunen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Essener Bildungsforscher Klaus Klemm hat ein landesweites Ausgabenvolumen von insgesamt 113,5 Mio. EURO für das laufende und die nächsten drei Schuljahre bis 2016/17 errechnet. Die gemeinsame Auftragsvergabe kam zustande, nachdem ein eigenes Gutachten der Kommunalen Spitzenverbände im vergangenen Jahr deutlich höhere Kosten ermittelt hatte und das Land in der Zahlungsverpflichtung sah.

„Jetzt ist klar, die Umsetzung der Inklusion in den Schulen erfordert zusätzliche Ausgaben der Schulträger in Millionenhöhe. Daher ist nun das Land am Zuge, Qualität hat ihren Preis“, erklärte heute GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer nach Bekanntwerden des Gutachtens.

Der Auseinandersetzung darüber, wer – Landesregierung oder Kommunen – in welcher Höhe für die Kosten der schulischen Inklusion aufkommt, wird also weiter gehen.

Die GEW hatte von Beginn der Inklusionsdebatte verbindliche Qualitätsstandards für inklusive Schulen und kleine Klassen mit Doppelbesetzung gefordert. Maximal 20 Schülerinnen und Schüler, davon maximal fünf Kinder mit Behinderungen sollen von einer Regelschullehrkraft und von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen unterrichtet werden. Insbesondere soll auch in regionalen Fachzentren für Inklusion, die bislang noch gar nicht vorgesehen sind, eine kontinuierliche fachliche Qualifizierung der Lehrkräfte, Austausch der multiprofessionellen Teams und intensive Beratung und Unterstützung der Schulen organisiert werden.